@voidol@Jerodanke für den schönen Beitrag und danke das ihr die deutsche Version von San Remo hier eingestellt habt.
GLeich im Abschnitt II ist zu lesen über
Bewaffnete Konflikte und das Recht auf Selbstverteidigung
4. Die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit finden auch Anwendung auf
bewaffnete Konflikte auf See und verlangen, dass die von einem Staat durchgeführten
Kampfbandlungen nicht über das Maß und die Art von Gewalt hinausgehen, die zur Abwehr eines
bewaffneten Angriffs auf diesen Staat und zur Wiederherstellung seiner Sicherheit notwendig und nicht
anderweitig durch das Recht der bewaffneten Konflikte verboten sind.
5. Inwieweit ein Staat zu seinen militärischen Handlungen gegen den gegnerischen Staat berechtigt ist,
hängt von der Intensität und dem Umfang des bewaffneten Angriffs, für den der Gegner verantwortlich
ist, und von der Schwere der gegebenen Bedrohung ab.
Anmerkung sicherlich konnte man hier nicht von einer unmittelbaren Bedrohung direkt ausgehen, die" türkischen Gutmenschen" haben nicht unmittelbar erst einmal in der 200 Meilen Zone vor der Küste Israels Israel bedroht, aber im Vorfeld war klar, das die Türkei aktiv die Hamas unterstützt und Israel gezwungen war das Schiff zu entern ob nun Logistik für die Hamas neben der sog. humanitären Hilffe an Bord war ist dann erst einmal nachrangig Fakt ist auch das Söldner an Bord waren. Ausserdem kam es erst zu Kampfhandlungen nach dem sich die Türken weigerten Israelis an Bord zu lassen.
Das sagt eben auch dieses Recht aus innerhalb der 200 Meilen Zone und wenn es so wäre das Gebiet auch noch bis an den Rand des Festlandsockels auszudehnen sein Land zu schützen, und das ist ja wohl offensichtlich (um mich nochmals zu wiederholen) das die Türkei gute Beziehungen zur Hamas pflegt.
möchte ich noch fortsetzen
wird erst einmal eingetragen weil das sonst zu lang wird