ThronEx schrieb:Integration bedeutet nunmal zuerst Integration an das existierende, und nicht das existierene so umzugestallten das es später selbst eine Integration benötigt.
Das würde ich nicht so sagen.Integration ist, wenn beide Parteien einen gemeinsamen Nenner finden.Es kann nicht nur von einer Seite ausgehen, sonst wäre das Assimilation. Die Rahmenbedingungen sollten im Groben aber bestehen bleiben. Im Groben ist dann eben wieder unser Grundgesetz.Aber da wir ja Religionsfreiheit haben, ist die Ausübung der eigenen Religion, im dem Falle der Islam, bereits voll integriert.
Das heißt nicht, dass jetzt Sonderfälle erklärt werden sollten. Alle Religionen sollen komplett gleich behandelt werden. Aber das ist ja von einer Volksabstimmung gegen eine Religion noch Meilen weg.
Gebetsräume sind aber an sich vollkommen in Ordnung. So ein Raum schränkt ja niemanden in seiner Freiheit ein, da dieser ja seperat ist.
Im Klassenzimmer ist das was anderes, das ist wie bei den Kreuzen an den Wänden. Hängen die eigentlich noch in Bayern? Wenn ja, weg damit!