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Europäisches Schusswaffengebrauchsgesetz - Was kommt nun?
16.06.2009 um 09:13Bundestag : Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden.
Autor: Daniel Neun , Montag, 15. Juni 2009, 17:17
Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sämtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher Beschlüsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen Souveränität, faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung. U.a. wird Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer “Hilfspolizei” unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt.
Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:
“(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.”
Damit wird der am 23. Juni 2008 vom Rat der Europäischen Union angenommene Beschluss (Ratsbeschluss Prüm) in das deutsche Recht umgesetzt. Der EU-Rat folgte damals dem Beschluss der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten vom 15. Februar 2007.
Der “Prümer Vertrag” (2) erlaubt den Unterzeichnerstaaten praktisch den vollständigen Abbau der eigenen staatlichen Souveränität. In “dringenden Eilfällen” können bewaffnete Organe des einen Staates ohne weitere Genehmigung im anderen operieren, DNA-Daten, Fingerabdrücke und Verkehrskennzeichen der Bevölkerung vollständig getauscht, sowie “weitere Formen der Zusammenarbeit” für “gemeinsame Polizeieinsätze, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen” und ganz allgemein “Zusammenarbeit auf Ersuchen” auf exekutiver Arbeitsebene beschlossen werden. Verfassungen, Parlament und Justiz werden vollständig umgangen.
Quelle : Sehr lesenswerter Artikel !!!
http://www.radio-utopie.de/2009/06/15/Bundestag-Polizei-aus-EU-Staaten-soll-Schusswaffengebrauch-in-Deutschland-erlaubt-werden
Da sehen wir wo die Reise hin geht. Bleibt nur zu hoffen, dass der zweite Weltkrieg aus den Hinterköpfen unserer EU-Nachbarn verschwunden ist, wenn diese, in “Zusammenarbeit”, mit entsicherter Waffe durch Deutschland laufen. Ich würde mich sehr unwohl fühlen, wenn da noch die eine oder andere Rechnung offen wäre.
Wilkommen im Polizeistaat EU
Autor: Daniel Neun , Montag, 15. Juni 2009, 17:17
Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sämtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher Beschlüsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen Souveränität, faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung. U.a. wird Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer “Hilfspolizei” unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt.
Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:
“(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.”
Damit wird der am 23. Juni 2008 vom Rat der Europäischen Union angenommene Beschluss (Ratsbeschluss Prüm) in das deutsche Recht umgesetzt. Der EU-Rat folgte damals dem Beschluss der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten vom 15. Februar 2007.
Der “Prümer Vertrag” (2) erlaubt den Unterzeichnerstaaten praktisch den vollständigen Abbau der eigenen staatlichen Souveränität. In “dringenden Eilfällen” können bewaffnete Organe des einen Staates ohne weitere Genehmigung im anderen operieren, DNA-Daten, Fingerabdrücke und Verkehrskennzeichen der Bevölkerung vollständig getauscht, sowie “weitere Formen der Zusammenarbeit” für “gemeinsame Polizeieinsätze, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen” und ganz allgemein “Zusammenarbeit auf Ersuchen” auf exekutiver Arbeitsebene beschlossen werden. Verfassungen, Parlament und Justiz werden vollständig umgangen.
Quelle : Sehr lesenswerter Artikel !!!
http://www.radio-utopie.de/2009/06/15/Bundestag-Polizei-aus-EU-Staaten-soll-Schusswaffengebrauch-in-Deutschland-erlaubt-werden
Da sehen wir wo die Reise hin geht. Bleibt nur zu hoffen, dass der zweite Weltkrieg aus den Hinterköpfen unserer EU-Nachbarn verschwunden ist, wenn diese, in “Zusammenarbeit”, mit entsicherter Waffe durch Deutschland laufen. Ich würde mich sehr unwohl fühlen, wenn da noch die eine oder andere Rechnung offen wäre.
Wilkommen im Polizeistaat EU