Bier- Reinheitsgebot
30.05.2009 um 03:28Tja, da sitze ich abends vor dem Rechner, schaue mir IntenernetSeiten über Bier an (wollte doch immer schon mehr darüber wissen) und kippe dasselbe massig in mich hinein. Es schmeckt lecker, verdammt ja, hmm..., nach dem deutschen Reinheitsgebot, schmeckt wirklich gut. Doch was genau ist das, dieses Reinheitsgebot? Nur drei Zutaten. Was steckt dahinter?
Schnell finde ich was über diesen Herzog Wilhelm IV (1516) - der Dummkopf hat doch glatt den/die Hefe vergessen!
Ich kenn da auch ein Bier wo mal Hefe als Zutat erwähnt wird, mal wieder nicht.(?) Ist das bloß nur eine gute Werbemasche der Industrie, dieses Reiheitsgebot? Oder doch ein guter Verbraucherschutz vor Panscherei durch billige Zusatz- oder gar Ersatzmittel?
Als freiheitsliebender Feind der Bürokratrie wäre mir hier eine Liberalisierung eigentlich lieber, doch sollten die Bierkapitalisten unbedingt dann auch alle Zutaten angeben, so wäre das schon OK.
Es gibt außerdem viele Fragen zu diesem Gebot - manche Biere schmecken außergewöhnlich anders (nicht schlecht!) und sollen doch (laut Etikett) dem Reinheitsgebot entbraut sein.
Auf Wikipedia fand ich eine Aufzählung der Widerspüche:
Wikipedia: Reinheitsgebot
-"So werben beispielsweise bayerische Weißbierbrauereien damit, ihr Hefeweizenbier streng getreu dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 herzustellen, nach welchem jedoch weder Weizen noch Hefe im Bier zulässig wären.
-Die Verwendung von Malz, das nicht aus Gerste gewonnen wurde, wird für obergärige Biere erlaubt, nicht aber für untergärige.
-Während für untergärige Biere nur Gerstenmalz verwendet werden darf, kann zunächst mit obergäriger Hefe vergorenem Bier in einer zweiten Gärung untergärige Hefe zugesetzt werden, sodass das Verbot, untergärige Biere aus den Malzen anderer Getreidesorten als Gerste herzustellen, nicht konsequent erscheint (die genannte Praxis ist aus produktionstechnischen Gründen besonders bei der gewerblichen Herstellung in der Flasche nachgegorener Weizenbiere sehr verbreitet).
-Der Zusatz von Zucker ist in einigen Bundesländern für obergärige Biersorten verboten, in anderen erlaubt, für untergärige Biere generell verboten.
-Während der Einsatz von Zucker teilweise erlaubt ist, ist der Einsatz anderer natürlicher Zutaten (wie etwa unvermälztem Getreide) nicht gestattet, während in anderen traditionellen Bierländern (v.a. Belgien) mit solchem Getreide beliebte Spezialitäten mit teilweise langer Tradition hergestellt werden.
-Für die Herstellung für den Export bestimmten Bieres darf auch in Deutschland von den Bestimmungen des Reinheitsgebotes abgewichen werden.
-Stabilisierungsmittel, die vor allem im automatisierten Brauprozess eingesetzt werden, wie zum Beispiel das Stabilisierungsmittel Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) – welches allerdings nur adhäsiv Polyphenole aus dem Bier entfernt, also nicht im eigentlichen Sinne zugesetzt wird, werden bis zu einem „technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen“ Rückstand ohne Deklarationspflicht toleriert."
"Das Reinheitsgebot ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, insbesondere in Fachkreisen."
-"Befürworter der derzeitigen Rechtslage fürchten im Falle einer Liberalisierung in der Regel den Einsatz billiger Ersatzstoffe, Konservierungsstoffe und einen generellen Qualitätsverlust („Bierpanscherei“).
-Kritiker des derzeitigen Reinheitsgebots fordern nicht immer dessen generelle Abschaffung, sondern häufig eine Liberalisierung, etwa für die zumindest teilweise Zugabe ungemälzten Getreides oder von Gewürzen und Früchten, was aus ihrer Sicht der starken Konzentration auf dem Deutschen Biermarkt und der von vielen bemängelten Vereinheitlichung der Biersorten („Einheitspils“) entgegenwirken könnte, eine Bereicherung des Biermarktes zur Folge hätte und kleinen Betrieben die Möglichkeit einer Nischenexistenz mit Spezialbieren böte."
Was haltet ihr vom diesem "Reinheitsgebot", welches ja schon längst nicht mehr so - von 1516 - befolgt wird? Würde die Qualität abnehmen, oder sich nur die Vielfalt um das "Einheitspils" erhöhen? In der profitorientierten Markwirtschaft ist ja bekanntlich alles möglich - unvorhersehbar - und mir schmeckt es ja auch so schon. Aber wer weiß.
Schnell finde ich was über diesen Herzog Wilhelm IV (1516) - der Dummkopf hat doch glatt den/die Hefe vergessen!
Ich kenn da auch ein Bier wo mal Hefe als Zutat erwähnt wird, mal wieder nicht.(?) Ist das bloß nur eine gute Werbemasche der Industrie, dieses Reiheitsgebot? Oder doch ein guter Verbraucherschutz vor Panscherei durch billige Zusatz- oder gar Ersatzmittel?
Als freiheitsliebender Feind der Bürokratrie wäre mir hier eine Liberalisierung eigentlich lieber, doch sollten die Bierkapitalisten unbedingt dann auch alle Zutaten angeben, so wäre das schon OK.
Es gibt außerdem viele Fragen zu diesem Gebot - manche Biere schmecken außergewöhnlich anders (nicht schlecht!) und sollen doch (laut Etikett) dem Reinheitsgebot entbraut sein.
Auf Wikipedia fand ich eine Aufzählung der Widerspüche:
Wikipedia: Reinheitsgebot
-"So werben beispielsweise bayerische Weißbierbrauereien damit, ihr Hefeweizenbier streng getreu dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 herzustellen, nach welchem jedoch weder Weizen noch Hefe im Bier zulässig wären.
-Die Verwendung von Malz, das nicht aus Gerste gewonnen wurde, wird für obergärige Biere erlaubt, nicht aber für untergärige.
-Während für untergärige Biere nur Gerstenmalz verwendet werden darf, kann zunächst mit obergäriger Hefe vergorenem Bier in einer zweiten Gärung untergärige Hefe zugesetzt werden, sodass das Verbot, untergärige Biere aus den Malzen anderer Getreidesorten als Gerste herzustellen, nicht konsequent erscheint (die genannte Praxis ist aus produktionstechnischen Gründen besonders bei der gewerblichen Herstellung in der Flasche nachgegorener Weizenbiere sehr verbreitet).
-Der Zusatz von Zucker ist in einigen Bundesländern für obergärige Biersorten verboten, in anderen erlaubt, für untergärige Biere generell verboten.
-Während der Einsatz von Zucker teilweise erlaubt ist, ist der Einsatz anderer natürlicher Zutaten (wie etwa unvermälztem Getreide) nicht gestattet, während in anderen traditionellen Bierländern (v.a. Belgien) mit solchem Getreide beliebte Spezialitäten mit teilweise langer Tradition hergestellt werden.
-Für die Herstellung für den Export bestimmten Bieres darf auch in Deutschland von den Bestimmungen des Reinheitsgebotes abgewichen werden.
-Stabilisierungsmittel, die vor allem im automatisierten Brauprozess eingesetzt werden, wie zum Beispiel das Stabilisierungsmittel Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) – welches allerdings nur adhäsiv Polyphenole aus dem Bier entfernt, also nicht im eigentlichen Sinne zugesetzt wird, werden bis zu einem „technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen“ Rückstand ohne Deklarationspflicht toleriert."
"Das Reinheitsgebot ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, insbesondere in Fachkreisen."
-"Befürworter der derzeitigen Rechtslage fürchten im Falle einer Liberalisierung in der Regel den Einsatz billiger Ersatzstoffe, Konservierungsstoffe und einen generellen Qualitätsverlust („Bierpanscherei“).
-Kritiker des derzeitigen Reinheitsgebots fordern nicht immer dessen generelle Abschaffung, sondern häufig eine Liberalisierung, etwa für die zumindest teilweise Zugabe ungemälzten Getreides oder von Gewürzen und Früchten, was aus ihrer Sicht der starken Konzentration auf dem Deutschen Biermarkt und der von vielen bemängelten Vereinheitlichung der Biersorten („Einheitspils“) entgegenwirken könnte, eine Bereicherung des Biermarktes zur Folge hätte und kleinen Betrieben die Möglichkeit einer Nischenexistenz mit Spezialbieren böte."
Was haltet ihr vom diesem "Reinheitsgebot", welches ja schon längst nicht mehr so - von 1516 - befolgt wird? Würde die Qualität abnehmen, oder sich nur die Vielfalt um das "Einheitspils" erhöhen? In der profitorientierten Markwirtschaft ist ja bekanntlich alles möglich - unvorhersehbar - und mir schmeckt es ja auch so schon. Aber wer weiß.