EU - Wahl 2009
07.06.2009 um 21:43@aishah07
Ein Bürger wird erst durch den Erhalt der Wahlkarte zum Wählen autorisiert. Der Erhalt der Wahlkarte setzt einen Eintrag ins lokale Wählerverzeichnis voraus, welcher wiederum das Vorzeigen eines Personalausweises erfordert. Sicher musst du im Wahllokal deinen Perso auch vorzeigen, aber die Wahlkarte ist ebenfalls von Nöten. Oder irre ich mich?
Ein Bürger wird erst durch den Erhalt der Wahlkarte zum Wählen autorisiert. Der Erhalt der Wahlkarte setzt einen Eintrag ins lokale Wählerverzeichnis voraus, welcher wiederum das Vorzeigen eines Personalausweises erfordert. Sicher musst du im Wahllokal deinen Perso auch vorzeigen, aber die Wahlkarte ist ebenfalls von Nöten. Oder irre ich mich?