Im umkämpften pakistanischen Swat-Tal haben Taliban-Rebellen zwei Regierungsvertreter geköpft. Die Enthauptungen seien die Rache für die Tötung von zwei Taliban-Kommandeuren, sagte ein Sprecher der Extremisten. Die Polizei in der Provinzhauptstadt Mingora bestätigte die Tat.
Die beiden Regierungsvertreter seien entführt und am Samstagabend in dem 18 Kilometer nördlich von Mingora gelegenen Dorf Khuwaza Kheil geköpft worden. Ihre Körper seien anschließend von den Taliban an den Straßenrand geworfen und später von Rettungskräften geborgen worden, hieß es weiter.
Der Mord an den beiden Regierungsmitarbeitern ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Zugeständnisse der pakistanischen Regierung an die radikal-islamischen Taliban kaum Wirkung zeigen. Selbst das Scharia-Berufungsgericht, das die Provinzregierung auf Druck der Taliban einrichten will, lehnen die Islamisten ab.
Ein Sprecher des radikalen Geistlichen Maulana Sufi Mohammed sagte zur Begründung, die Entscheidung sei nicht in Abstimmung mit den Aufständischen getroffen worden. Nach pakistanischen Medienberichten sind sie mit der Nominierung der Richter durch die Behörden nicht einverstanden.
Quelle:
http://www.zeit.de/online/2009/19/pakistan-talibanAuch lesenswert:
Taliban lehnen Scharia-Berufungsgericht abNach der Einführung der Scharia hat die pakistanische Regierung im Nordwesten des Landes ein islamisches Berufungsgericht eingerichtet. Mit der Institution in der Region Malakand habe die Regierung ein Versprechen erfüllt, sagte der Informationsminister der Provinz Nordwestgrenze, Mian Iftikhar Hussain.
Nach Angaben von Informationsminister Hussain arbeiten an dem Gericht zunächst zwei im islamischen Recht ausgebildete Richter, weitere sollen noch ernannt werden. Der Minister rief die radikal-islamischen Taliban im Swat-Tal und den angrenzenden Distrikten auf, die Waffen niederzulegen. Für Gewaltanwendung gebe es nun keine Rechtfertigung mehr, da mit der Einsetzung des von ranghohen Geistlichen geführten Gerichts eine der Hauptforderungen der Taliban erfüllt worden sei.
Taliban lehnen Gericht abEin Taliban-Sprecher lehnte das Gericht jedoch ab und nannte als Begründung die laufende Armee-Offensive gegen die islamistischen Kämpfer. Die Regierung solle erst den Einsatz stoppen und dann in Absprache mit dem Geistlichen Sufi Mohammad die Richter ernennen, sagte der Sprecher Muslim Khan. Mohammad hatte im Vorfeld des Friedensabkommens zwischen Taliban und Regierung vermittelt.
Sorge um Stabilität PakistansPakistan wiederum wirft den Aufständischen grobe Verstöße gegen das Abkommen vor. Die Taliban sind seit dem Abschluss des Friedensvertrages vom Swat-Tal in den angrenzenden Bezirk Buner und stellenweise bis zu 100 Kilometer auf die Hauptstadt Islamabad vorgerückt. Der Vorstoß nach Buner ließ die Sorge um die Stabilität des Landes wachsen, das über Atomwaffen verfügt. Auf internationalen Druck hin begannen die pakistanischen Streitkräfte Anfang vergangener Woche, gegen die Aufständischen vorzugehen. Seitdem wurden nach Militärangaben vom Sonntag rund 80 Extremisten getötet.
US-Verteidigungsminister Robert Gates zeigte sich angesichts des wachsenden Einflusses der Extremisten in der Region besorgt. Das sei "eine existenzielle Bedrohung für die demokratische Regierung in Pakistan", sagte Gates in einem Interview des Senders CNN. Die US-Regierung sei bereit, die pakistanischen Streitkräfte mit Ausbildung und militärischer Ausrüstung zu unterstützen, damit sie auf die zunehmende Bedrohung reagieren könnten.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/ausland/swat110.html (Archiv-Version vom 06.05.2009)Und noch was zu den Verboten:
* Verbot von Kameras
* Verbot von Kino, Fernsehen und Videorekorder
* Verbot von Internet
* Verbot bestimmter Freizeitbeschäftigungen, wie etwa die Züchtung und Haltung von Vögeln oder das Drachensteigenlassen
* Verbot von Zeremonien und Feierlichkeiten aus Anlass des auf dem solaren Kalender bzw. dem Sonnenjahr beruhenden Neujahrsfestes (Nauroz).
* Der offizielle Staatskalender gemäß dem Sonnenjahr wurde für ungültig erklärt. Stattdessen Einführung der Islamischen Zeitrechnung bzw. des Mondjahres.
* Verbot weltlicher Musik (gesungene Koranverse waren jedoch erlaubt).
* Frauen hatten ihren ganzen Körper mit der Burka zu bedecken.
* Verbot, Frauen zu fotografieren oder zu filmen.
* Verbot, Lebewesen zu zeichnen (Menschen, Tiere, Pflanzen). Dies wurde mit dem islamischen Bilderverbot begründet.
* Verbot von öffentlichen Bädern für Frauen.
* Verbot für Frauen, sich auf den Balkonen ihrer Wohnungen oder Häuser aufzuhalten.
* Verbot für männliche Schneider, bei Frauen Maß zu nehmen oder Frauenkleider zu schneidern.
* Umbenennung von Plätzen, die das Wort „Frauen“ im Namen haben. So wurde beispielsweise der „Frauengarten“ in „Frühlingsgarten“ umbenannt.
* Verbot für Frauen, an Flüssen oder öffentlichen Plätzen Wäsche zu waschen.
* Verbot für Frauen, sich zu festlichen Anlässen oder zur Erholung zusammenzutun.
* Verbot für Frauen, Sport zu treiben oder einen Sportclub zu betreten.
* Verbot des Auftritts von Frauen im Radio, Fernsehen und jeder Art von Kommunikationsmedien.
* Verbot für Frauen, Fahrrad oder Motorrad zu fahren.
* Verbot für Frauen, ohne Begleitung eines Angehörigen oder Verwandten ein Taxi zu benutzen.
* Verbot für Frauen, Absatzschuhe zu tragen, die beim Gehen Geräusche verursachen. Ein Mann durfte die Schritte einer Frau nicht hören.
* Verbot für Frauen, laut zu lachen. Kein Fremder sollte die Stimme einer Frau hören, denn dies lockte die Männer angeblich ins Verderben.
* Verbot für Frauen, Schmuck zu tragen oder Kosmetika zu verwenden, auch lackierte Fingernägel waren verboten.
* Verbot für Frauen, Kleidung in bunten oder grellen Farben zu tragen.
* Alle Erholungs- und Sportmöglichkeiten für Frauen wurden geschlossen.
* Mangelnder Rechtsbeistand von Frauen vor Gericht: So galt etwa die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes. Eine Frau konnte auch nicht direkt einen Antrag an ein Gericht stellen, sondern nur durch einen vorgeschriebenen männlichen Angehörigen aus dem engsten Familienkreis.
* Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit für Frauen.
* Verbot für Frauen, mit nicht verwandten Männern zu sprechen oder ihnen die Hand zu geben.
* Verbot für Frauen, mit männlichem Verkaufspersonal zu verhandeln.
* Verbot jeglicher Frauenarbeit außerhalb des eigenen Hauses.
* Frauen war ärztliche Behandlung nur in Begleitung eines Mannes erlaubt und nur durch weibliche Ärzte. Da für Frauen faktisch ein Berufsverbot bestand, gab es keine Ärztinnen und somit auch keine Behandlung für Frauen.
* Verbot bzw. Verhinderung der Familienplanung, Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch durch Frauen.
* Frauen war das Verlassen des Hauses nur in Begleitung männlicher Verwandter erlaubt.
* Die Fenster der Häuser waren teilweise als Sichtschutz mit Farbe bemalt, so dass sie nur durchscheinend, aber nicht mehr durchsichtig waren.
* Verbot des Besuches jeder Art von Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule) für Mädchen und Frauen.
* Vorschrift für Männer, islamische Kleidung zu tragen (Turban, Kappe, langes Gewand etc.).
* Nichtmuslime mussten ein gelbes Abzeichen sichtbar auf der Kleidung tragen.
Quelle:
Wikipedia: TalibanIch schreibe auch selber noch was, wollte nur mal ein paar Informationen hier geben.