NS-Verbrecher John Demjanjuk
02.05.2009 um 23:24Vor Gericht stellen muss man ihn schon, wenn denn der Verdacht ausreicht. Was dann im Prozess herauskommt, können wir eh nicht wissen. Aber kann nicht über solche schlimmen Verbrechen hinwegsehen, nur weil jemand alt ist. Das würde ein falsches Signal aussenden, für die ihm zur Last gelegten Verbrechen gibt es keine Verjährung, wenn ich mich nicht irre.
Und wenn er laut Prozess tatsächlich schuldig ist, tja, was machen wir dann mit dem Drecksack? Futter für die Tiger in deutschen Zoos? :D Im Ernst, wir sollten uns an so jemandem nicht die Hände schmutzig, noch das Leben schwer machen. Einfach wegsperren bis an sein Lebensende und fertig.
Und wenn er laut Prozess tatsächlich schuldig ist, tja, was machen wir dann mit dem Drecksack? Futter für die Tiger in deutschen Zoos? :D Im Ernst, wir sollten uns an so jemandem nicht die Hände schmutzig, noch das Leben schwer machen. Einfach wegsperren bis an sein Lebensende und fertig.