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Bundesland erklärt die Unabhängigkeit

244 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
yoyo ehemaliges Mitglied

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Bundesland erklärt die Unabhängigkeit

20.10.2008 um 19:25
Eben kam gerade ein interessanter Beitrag. Es wurde dargestellt, wie das ach so tolle Bayern viel zu wenige Studenten hervorbringt, während ärmere Bundesländer wie Bremen und Berlin viele Akademiker für Bayern ausbilden. Deshalb fordern Experten einen Finanzausgleich für den Unibereich, was aber Bayern blockiert.


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 11:10
Ich danke Dir für diese Info; bitte bilde daraus aber keinen Vorwurf. Es ist lediglich eine Tatsache, die es gilt abzuändern.


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21.10.2008 um 12:58
Und schon wieder geht es um das „..ach so tolle Bayern...“
Beachte mal bitte, daß hier im „ach so tollen Bayern“ es die Studiengebühren (wie auch
in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Saarland) gibt, die Wohnungssituation in Bayern nicht gerade rosig ist und die
Lebenshaltungskosten auch nicht unbedingt im Niveau von Bremen oder Berlin liegen.

Daß es hier die Schulabgänger etwas schwerer haben und wir dadurch in eine zwei-
Klassen Gesellschaft abrutschen solltest Du bedenken und bemängeln, anstatt zu
polemisieren, daß Bayern zuwenig akademischen Nachwuchs hervorbringt.

Außerdem vergiß bitte nicht daß bereits die Voraussetzung eines Hochschulstudiums in
Bayern etwas anders sind als in den übrigen Bundesländern. Das Bremer Abitur 2006
wurde z.B. letztes Jahr von mehreren bayrischen Realschulklassen „nachgeschrieben“ mit
einer Durchfallquote von 10%!


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gläubiger Diskussionsleiter
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Bundesland erklärt die Unabhängigkeit

21.10.2008 um 14:25
the-saint: ich denke wir sollten es einstellen, ständig auf Bayern herum zu hacken! Vielleicht ist es ja ein Stück weit "eifersüchteleien" die hier zum tragen kommen. Jedes Bundesland hat seine "leichen" im Keller die es gilt zu bergen. Bayern ist halt nunmal das größte BL und hat somit auch das breiteste Kreuz! ;)


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21.10.2008 um 14:36
10 Gründe, warum Bayern ein eigenes Land sein sollte

Dieses Land hat so viele verrückte Eigenheiten, die es wert sind, in einem eigenen europäischen “Land Bayern” gewürdigt und eingegrenzt (eingezäunt) zu werden:

1. In Bayern gibt es eine einzigartige Landes-Kost, die in aller Welt bekannt ist und überall mehr schlecht als recht nachgeahmt wird.
Sie besteht aus Weißwürsten, Haxen, Sauerkraut, Lebkuchenherzen und Bier in Massen, oder in Maßen im Maßkrug serviert.
Wir gehen hierzulande zum Italiener essen, zum Griechen, zum Chinesen,- warum nicht auch zum Bayern?

2. Die Landeskultur brachte die bayerische Volksmusik hervor. Diese Musik in ihrer Ursprünglichkeit hat Tradition und wird nur von den Einwohnern richtig gehört und verstanden. Als eigenes Land kann Bayern diese Volksmusik bis nach Australien und Russland auf internationalen Musikfesten kultivieren.

3. Der bayerische Dialekt reicht, um als Landessprache anerkannt zu werden.
Bayrisch als dritte Fremdsprache in den Gymnasien erleichert die Kommunikation weltweit. Ein Beispiel: “Schleich di” : Entferne dich bitte von mir.

4. Bayerische Mode. Diese Mode gibt es ganz beständig und lang nur in Bayern:
Lodenmäntel, Lederhosen für den Herrn und Dirndlkleider für die Dame.
Die Landestracht ist als festes Modeelement schon längst vorhanden und kann nicht einfach in anderen Ländern getragen werden. Dies würde ganz und gar lächerlich wirken.
Selbst im benachbarten Deutschland würde ein nordischer Hüne mit Stachelbeinen sehr ungelenk wirken, da für diese Hosen ein kräftiger Po und kräftige Waden wichtig sind. Die bayerischen Frauen sind anatomisch für das Dirndl ideal besetzt. Ein fülliger Busen muss sein. Jede andere ausländische Frau, möglicherweise noch mit kurzen Haaren und knabenhafter Figur, sähe im Dirndl aus wie “falsch geparkt”.

5.Bayern sollte eigenes Land sein, weil es im Fußball weltweit mithalten kann.
Ob es der FC Bayern München ist oder ein anderer der 30.000 Fußballvereine, man kann sagen dieses Land präsentiert den Fußball weltweit und intensiv.
Ein Spiel ” Deutschland gegen Bayern” in der nächsten WM wäre durchaus angemessen und vorstellbar.

6. Bayerische Feiertage sind bereits weltberühmt. In vielen Ländern und Landesteilen Deutschlands wurde das Oktoberfest kopiert, doch nie erreicht.
Was dem Amerikaner sein Thanksgiving-Fest mit einem ganzen Truthan ist, ist dem Bayern sein Oktoberfest mit den durch den Fleischwolf gedrehten Schweinen, auch Weißwürsten genannt.

7. Freundlich und religiös.
Der aktuelle Papst kommt aus Bayern. Ein Grund mehr diese Land autonom werden zu lassen. Bayern gilt als überwiegend katholisches Land mit Bürgern, die nach dem Motto leben: “Liebe Deinen Nächsten wie dich selbst”
Wer sich so in der Beherrschung hat, flucht und schimpft selten. Sollte doch einmal geschimpft werden, dann nur in sehr gehobener Wortwahl. Es kommen dann Wörter wie : ” Himmel, Herrgott, Sakrament, Kruzifix, darin vor.

8.Auch mit den Gärten hält Bayern mit. Neben den japanischen Feng-Shui Gärten, den holländischen Tulpengärten oder den deutschen Rosengärten, macht sich der bayerische Bier-Garten ausnehmend gut.

9. Bayern hat eine verkehrsgünstige Lage und kann als Urlaubsland noch weiter erschlossen werden. Die Japaner finden viele hübsche Fotomotive.

10. Ein Land, welches den BMW baut und gut verkauft, darf ein eigenständiges Land werden. Diese Auto gibt den Bayern die Eleganz zurück, die die Weißwürste ihm wegnehmen.



Quelle:http://www.crazylifeblog.de/10-grunde-warum-bayern-ein-eigenes-land-sein-sollte.php


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yoyo ehemaliges Mitglied

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Bundesland erklärt die Unabhängigkeit

21.10.2008 um 14:48
Nur flächenmäßig das größte ;)
Das größte bezüglich Einwohnerzahl, also NRW, pumpt gerade enorme Summen in seine Hochschulinfrastruktur, da es bald vom Abi mit 13 auf Abi mit 12 umstellt und deshalb 2 Jahre lang fast doppelt so viele Gymnasiasten erwartet, die theoretisch an die Hochschulen stürmen könnten. Bayern wird sich schon die Hände reiben, denn diese zusätzlichen Kapazitäten werden dann wohl auch gerne von den bayerischen Studenten genutzt und man kann weiterhin Brain-Drain betreiben und bayerische Schüler kostenlos im deutschen Ausland studieren lassen.

@the saint
Was du schreibst, belegt eigentlich das Versagen der bayerischen Politik, da nicht genügend Wohnheime gebaut werden, nicht genügend Unis etc., und das, obwohl das Land mehr Geld dafür hätte als so manches andere Bundesland. Berlin etwa gibt von seinem Etat prozentual 3x so viel für Hochschulen aus, obwohl das Land praktisch pleite ist.
Auch die bayerische Schulpolitik ist überholt. Die Betonung von Eliten per Gymnasium bringt einfach nichts, da die bayerischen Schüler auch nicht schlauer sind als im Norden. Wenn also Bremen per niedrigerem Anspruch deutlich mehr Schülern zum Abi verhilft, so mag man im Süden lästern, das Abi sei weniger wert, aber man vergisst dabei, dass Bayern dadurch nur viele Schüler vom Studium abhält, die sehr wohl fähig wären zu studieren. Immerhin sind die nordischen Unis ja auch kaum schlechter und ihre Absolventen genügen offenbar den Anforderungen der Unternehmen im Süden. Scheinbar wird im Norden sinnvollerweise die geistige Herausforderung weg von der Sekundarstufe hin zur Hochschule verschoben, ähnlich wie es in den USA üblich ist. Und auch die Amis bringen viele hervorragende Forscher hervor, obwohl US-High-Schools großteils nicht einmal an eine deutsche Realschule heranreichen.


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yoyo ehemaliges Mitglied

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21.10.2008 um 15:02
Freundlich, ja :D


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 15:26
Mithin auch 10 gute Gründe die Bayrische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Immerhin sind die bereits "Frei-Staat". ;)


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yoyo ehemaliges Mitglied

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Bundesland erklärt die Unabhängigkeit

21.10.2008 um 15:31
Tauschen wir? Kannst meine haben, kostenlos, außer ich bekäme die sächsische, da müsste ich leider 1000 Euro verlangen :D


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 15:39
Link: www.spiegel.de
Einen eigenen Börsen- Dax haben sie ja schon. Siehe link :D


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21.10.2008 um 16:47
@yoyo
Ich geb Dir in jedem Punkt Recht.
Was ich nur nicht begreife ist dass immer Bayern als das Buhhndes-Land hingestellt
wird.

Und meine These weiter oben war die dass wenn Bayern sooooo unbeliebt ist, dann
wäre es an der Zeit für uns Bayern dem Thread-Titel gemäß ein eigenständiges
Bundesland zu werden. Frei nach dem Motto- wer gleich ist nicht sehr beliebt, tut
besser, wenn er' s selbst sich gibt!

AAAAAAAAABER Dann:

Maut auf unseren Bayerischen Autobahnen

Visumspflicht für alle verbliebenen Restdeutschen

Verpflichtung für jeden unseren Freistaat betretenden Restdeutschen zur
Mindestabnahme von 5 Weisswürschten und 5 Liter Erdinger Weißbier

Mindest- und gleichzeitig Maximalaufenthaltsdauer für Restdeutsche, die:
im Umkreis von 300 km zu München wohnen: 5 Tage; Gebühr für den Aufenthalt 100
Freimark (unsere Währung)
Im Umkreis von 400 km zu München wohnen: 2 Tage; Gebühr für Aufenthalt 100
Freimark
Im Umkreis ab 401 km zu München wohnen: 1 Tag Gebühr für Aufenthalt 100
Freimark

Eingeschränkte Nutzung unserer Biergärten, Badeseestrände und alpinen
Wintersportanlagen für alle Restdeutschen nur dann, wenn kein Bayer oder Nicht-
Restdeutscher diese Anlagen beansprucht; dann aber nur zu doppelten Preisen
(Bayerische Solidaritätsabgabe)

OK- vom FC Bayern red ich jetzt mal im Moment besser nicht ..........

Achja- und Franken gliedern wir aus Bayern aus- das dürfen die Restdeutschen
behalten....


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21.10.2008 um 16:50
Man sollte sich vor den Bayern in acht nehmen- irgendwann kommt der Nukleare Erstschlag der Bayern auf die Schwaben....:)

Nein mal im Ernst, die BRD wird in heutiger Form wohl noch sehr sehr lange weiter existieren, oder? Wer weis- hat man früher auch gedacht und dann......


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 16:51
Du sprichst immer von Rest-Deutschen. Es gäbe aber keine Restdeutschen. Es gäbe nur Bayern und Richtig-Deutsche! ;):D


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 16:56
@samael:
Ich sehe das genauso. Dieser Thread dient lediglich dem Gedankenmodell einer Unabhängigkeitserklärung eines Bundeslandes.
Er ist nicht Ausdruck und Wunsch eines solchen, sondern soll lediglich zum Denken anregen und möglicherweise zu dem Schluß kommen, dass es so wie es jetzt ist mit unserern 16 Bundesländern ist auch gut ist und nicht der Reform bedarf.

Vornehmlichste Aufgabe sollte nämlich das Zusammenwachsen der deutschen Nation sein und nicht ihr Auseinanderfall, möchte sie denn etwas in der Welt erreichen!



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21.10.2008 um 16:56
Nein- ich rede bewusst von REST-Deutschen ;)
dann gibts nämlich für die Bayern keine OST- und keine WEST- sondern eben nur REST-
Deutsche! :)


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 16:57
Auch nicht schlecht :D


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21.10.2008 um 16:58
@©läubiger:
Schluss bit Blödeln!
Ja natürlich geht ein Auseinanderbrechen auf gar keinen Fall mehr- zu sehr ist das
System mittler Weile miteinander verknüpft. Abgesehen davon geht das Sich-
Selbsständig-erklären doch vom Grundgesetz her nicht oder irre ich da?


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gläubiger Diskussionsleiter
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21.10.2008 um 17:01
Das Grundgesetzt sieht eine Abspaltung explizit nicht vor! Bedingt durch die Parteienlandschaft wird kein Ministerpräsident ob Rot/Schwarz/Gelb/Grün.....einen solchen Vorschlag ins Landesparlament einbringen. Es wäre sein politisches Ende!
Ergo; hypothetisch also.


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yoyo ehemaliges Mitglied

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21.10.2008 um 17:06
@saint
Wäre kontraproduktiv, denn Bayern und speziell München profitiert ja enorm vom Tourismus, Bayern kann heilfroh sein, dass überhaupt so viele Auswärtige nach Bayern kommen und ihr Geld dort lassen ;)

"Zusammenwachsen der deutschen Nation", hehe, ich glaube, das ist vielen Deutschen egal, sie denken meist regional. Einem Emsländer sind die Niederlande wichtiger als Ost- oder Süddeutschland. Deutschland wird im Geiste immer ein Fleckerlteppich bleiben, wie schon seit vielen Jahrhunderten, und ich finde das auch gut so.


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21.10.2008 um 17:08
Ich war falsch! Mich hat das jetzt interessiert und ich habs mal rauskopiert.
Zusammengefasst kann man sagen, daß es durchaus möglich wäre einzelene Teile
rauszunehmen aus der BRD!

Wer's mal nachlesen mag:
Art 29
(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die
Länder
nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen
können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und
kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die
Erfordernisse
der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz,
das der
Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder
Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene
Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher
bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden
soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes
kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten
oder
Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne
geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht
zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung
ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei
Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen
Landes
eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und
Wirtschaftsraum,
dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner
hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch
Volksbegehren
gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt
werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen,
ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den
betroffenen
Ländern eine Volksbefragung stattfindet.
(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz
vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz
kann
verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen.
Stimmt
eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist
durch
Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit
gemäß
Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den
Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb
von
zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung
des
vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht
mehr
bedarf.
(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag
Wahlberechtigten
umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und
Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß
Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden
können.
(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch
Staatsverträge der
beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates
erfolgen,
wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als
50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des
Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muß die
Anhörung
der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet
oder
für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch
Staatsvertrag
regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag
bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der
Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in
diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine
Anwendung.
Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn
sie
mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere
regelt ein
Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.


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