@SoulflyNRWDer Andrang ist auf die Bewerbungsstellen so groß, das sich die Verantwortlichen ausssuchen können, wen sie nehmen. Gewöhnlich ist er in den wärmeren Monaten etwas größer, was natürlich die Chance verringert, genommen zu werden.
Wenn z.B in einem Bewerberbüro nur 2 Bewerber sind, heißt das auch nicht das die sehr sicher genommen werden. In den anderen Bewerberbüros sind ja auch noch Bewerber, deren Anzahl der Bewerber in einem anderen Büro ja nicht kennt. Es kann also sein, das diese beiden Bewerber nicht angenommen werden, sondern die aus den anderen Büros, obwohl aus ihrer Sicht ja nur 2 Bewerber anwesend waren.
Was ich dachte als ich den Vertrag unterschriftsreif vor mir liegen hatte ist ganz einfach. Ich dacht: "Ich habs geschafft" und "jetzt wird es ernst". Zeifel an meiner Entscheidung hatte ich vorher zu keiner Zeit, sonst wäre ich diesen Weg nicht gegangen.
@KlavierEs ist einem deutschen Bürger nicht verboten in der Legion zu dienen. Einzig das Anwerben anderer Personen für einen Wehrdienst in einem anderen Land steht unter Strafe (§ 109h StGB).
Ich bin auch irgendwann nach Deutschland zurück gekommen. Ich habe mich dann in Deutschland wieder polizeilich angemeldet, meine Wohnung bezogen, geheiratet, ein Auto angemeldet und meine Firma gegeründet. Probleme mit Behörden oder Fragen wo ich denn die letzten Jahre verbracht hätte gab es nicht. Ich wurde auch nicht bestraft weil ich in der Legion gedient habe. In bin auch zu meinem Urlaub in der Uniform der Legion nach Hause in Deutschland gefahren/geflogen. Auch das hatte keine Konsequenzen, obwohl ich der Bahnpolizei über den Weg gelauben bin und vom Zoll am Flugplatz kontrolliert wurde.