Fremdenlegion
03.05.2010 um 15:03@volontch
nein, das nennt man fahnenflucht. :)
aber sooo genau kenn ich das militärgesetz auch nicht. :)
ich kuck mal im netz.
hier wird auch drüber diskutiert obs jetzt strafbar ist oder nicht.
http://www.grenadier.ch/community/viewtopic.php?t=2047&highlight=&sid=29b010a8724232a9ec8f3b37f64b8a1d
hab noch was gefunden:
"Eine Statistik über die Zahl der schweizerischen Fremdenlegionäre gibt es nicht; bekannt sind nur jene, die nach ihrer Rückkehr in die Schweiz verurteilt wurden. Nur noch rund 5 Verurteilungen nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes gibt es jährlich."
hier noch die quelle:
http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/1a111f90-524e-4cdd-a8b6-3d1135ffb7ab.aspx
dann gibts noch ein interview mit einem ehemaligen legionär:
"1987 wurde Jean-Marie Favre vom Divisionsgericht 10 in Sion zu zwei Monaten bedingt verurteilt; er hatte fünf Jahre in der Fremdenlegion gedient"
http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/e7ffe253-dbb5-47e3-b3ae-84407d8589d0.aspx
und zum abschluss, der artikel 94 des militärstrafgesetz:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/321_0/a94.html (Archiv-Version vom 16.01.2011)
nein, das nennt man fahnenflucht. :)
aber sooo genau kenn ich das militärgesetz auch nicht. :)
ich kuck mal im netz.
hier wird auch drüber diskutiert obs jetzt strafbar ist oder nicht.
hab noch was gefunden:
"Eine Statistik über die Zahl der schweizerischen Fremdenlegionäre gibt es nicht; bekannt sind nur jene, die nach ihrer Rückkehr in die Schweiz verurteilt wurden. Nur noch rund 5 Verurteilungen nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes gibt es jährlich."
hier noch die quelle:
http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/1a111f90-524e-4cdd-a8b6-3d1135ffb7ab.aspx
dann gibts noch ein interview mit einem ehemaligen legionär:
"1987 wurde Jean-Marie Favre vom Divisionsgericht 10 in Sion zu zwei Monaten bedingt verurteilt; er hatte fünf Jahre in der Fremdenlegion gedient"
http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/e7ffe253-dbb5-47e3-b3ae-84407d8589d0.aspx
und zum abschluss, der artikel 94 des militärstrafgesetz:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/321_0/a94.html (Archiv-Version vom 16.01.2011)
volontch schrieb:Merci für die Info.scho recht, man kann ja nicht alles wissen. ich weis es auch nur weil wir einen ehemaligen legionär in der kaserene hatten. die werden komischerweise vom militär mit handkuss aufgenommen. trotz verbot. :)