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Wer kein deutsch kann, soll gehen?????
23.04.2004 um 11:08hey leute, jetzt wirds echt makaber, hab ich grad im internet gefunden!
22. April 2004
Wer kein Deutsch kann, soll gehen?
Medien: Drastische Sanktionen für Ausländer
Ausländern, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollen angeblich künftig drastische Sanktionen drohen. Das sähen bisher vertrauliche Kompromissvorschläge der Zuwanderungsarbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vor, wie die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe) berichtet.
Nach den Plänen sollen die Ausländerbehörden "besonders integrationsbedürftige Ausländer" und Migranten, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können, zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichten. Wenn sie gegen diese gesetzliche Verpflichtung verstoßen, könnten auch bereits seit Jahren in Deutschland lebende Migranten ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren.
Außerdem droht der Zeitung zufolge eine Kürzung der Arbeitslosen-und Sozialhilfe. Darüberhinaus sollen Ausländer deutlich stärker zu den Kosten der Integrationskurse herangezogen werden als bisher geplant.
Rechtsanspruch auf Integration?
Unterdessen fordern die Ausländerbeauftragten der Bundesländer einen Rechtsanspruch auf Integration. Nach einer Konferenz in Berlin äußerten die Beauftragten am Donnerstag Sorge, dass bei den Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz Integrationsaspekte unter den Tisch fallen. Neben klar formulierten Pflichten müsse es einen Rechtsanspruch zur Teilnahme an Integrationskursen geben, sagte Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening. Zudem bedürfe es einer verlässlichen Finanzierung der Integration.
Erstmals sprachen sich die Ausländerbeauftragten dafür aus, auch Betroffene sozial gestaffelt zur Kasse zu bitten.
Weiterhin forderten die Konferenzteilnehmer, die Sprachförderung bereits länger in Deutschland lebender Zuwanderer im Sozialgesetzbuch zu verankern. Dabei sollten die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter für alle Arbeitssuchende den jeweiligen Förderbedarf feststellen und diese zu Kursteilnahmen verpflichten. Verstöße von Leistungsbeziehern könnten dann mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden, sagte Niedersachsens Ausländerbeauftragte Gabriele Erpenbeck. Darin sei sie sich mit allen Amtskollegen einig.
(N24.de, ddp)
ich kanns zwar irgendwie nachvollziehen, find es aber trotzdem überzogen!
Nur die Besten sterben jung!
-böhse onkelz
22. April 2004
Wer kein Deutsch kann, soll gehen?
Medien: Drastische Sanktionen für Ausländer
Ausländern, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollen angeblich künftig drastische Sanktionen drohen. Das sähen bisher vertrauliche Kompromissvorschläge der Zuwanderungsarbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vor, wie die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe) berichtet.
Nach den Plänen sollen die Ausländerbehörden "besonders integrationsbedürftige Ausländer" und Migranten, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können, zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichten. Wenn sie gegen diese gesetzliche Verpflichtung verstoßen, könnten auch bereits seit Jahren in Deutschland lebende Migranten ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren.
Außerdem droht der Zeitung zufolge eine Kürzung der Arbeitslosen-und Sozialhilfe. Darüberhinaus sollen Ausländer deutlich stärker zu den Kosten der Integrationskurse herangezogen werden als bisher geplant.
Rechtsanspruch auf Integration?
Unterdessen fordern die Ausländerbeauftragten der Bundesländer einen Rechtsanspruch auf Integration. Nach einer Konferenz in Berlin äußerten die Beauftragten am Donnerstag Sorge, dass bei den Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz Integrationsaspekte unter den Tisch fallen. Neben klar formulierten Pflichten müsse es einen Rechtsanspruch zur Teilnahme an Integrationskursen geben, sagte Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening. Zudem bedürfe es einer verlässlichen Finanzierung der Integration.
Erstmals sprachen sich die Ausländerbeauftragten dafür aus, auch Betroffene sozial gestaffelt zur Kasse zu bitten.
Weiterhin forderten die Konferenzteilnehmer, die Sprachförderung bereits länger in Deutschland lebender Zuwanderer im Sozialgesetzbuch zu verankern. Dabei sollten die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter für alle Arbeitssuchende den jeweiligen Förderbedarf feststellen und diese zu Kursteilnahmen verpflichten. Verstöße von Leistungsbeziehern könnten dann mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden, sagte Niedersachsens Ausländerbeauftragte Gabriele Erpenbeck. Darin sei sie sich mit allen Amtskollegen einig.
(N24.de, ddp)
ich kanns zwar irgendwie nachvollziehen, find es aber trotzdem überzogen!
Nur die Besten sterben jung!
-böhse onkelz