Im § 7 der neuen AGB's (unten bei Datenschutz nachzulesen) heisst es:"Ich willige ein, dass studiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten."
--} d.h. das alle eure Daten, E-Mails,Fotos, Foreneinträge etc. jederzeit analle öffentlichen Ämter abgegeben werden, sobald sie irgendwelche Strafbestände erfüllen könnten.
Das wird natürlich nicht (nur) zur Terrorabwehr o.ä.eingesetzt wie man jetzt annehmen könnte, sondern beginnt schon bei vielalltäglicheren Sachen.
Wenn ihr beispielsweise noch ein paar (illegal)heruntergeladene Mp3's auf dem Rechner habt und das mal in irgendeiner Pinnwandgeschrieben habt, erfahren es die Bullen.
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--} Ebenfalls wichtig ist der Service von Firmen die Fotos von Studentensammeln, um diese an designierte Arbeitgeber weiterzuleiten, damit sich dieserein besseres Bild von euch machen kann.
Auch hier müsst ihr nicht erst mit nem Sturmgewehr vor einer Hakenkreuzfahne posieren, um negativ aufzufallen - einunvorteilhaftes Bild von der letzten Party, bunt gefärbte Haare oder ein zukurzer Rock reichen schon völlig aus, um beim Lehrerposten im kath. Internatoder der dt. Bank unten durch zu sein.
Sofern der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, MUSS der Betreiber der Seite die Daten der Verdächtigen den Ermittlungsbehörden mitteilen. Ansonsten würde sich der Betreiber der Seite ebenfals strafbar machen (§ 258 StGB wegen Strafvereitelung).
Wer also illegal heruntergeladene Musik oder Filme auf seinem Rechner hat, muss damit rechnen das er strafrechtlich verfolgt wird.
Der Betreiber wird allerdings keiner "öffentlichen Behörde", keiner Bank keinem Internat und auch kleiner anderen Institution, insbesondere keiner privaten Firma personenbezogene Daten weiterreichen.
gnom schrieb am 08.01.2008:Und wenn ihrnun etwas links eingestellt seid und über Nacht in eurer Stadt ein paarNPD-Plakate verschwunden sind, genügt der Kripo ein Blick in eure E-Mails (undin die eurer Freunde) um mal kurz abzuchecken, ob ihr nicht was damit zu tunhaben könntet.
Das Strafverfolgungsbehörden auch verpflichtet sind ENTlastungsbeweise zu sammeln, kann die auch dazu beitragen einen bestehenden Verdacht zu entkräften. Schließlich ist jeder Verdächtig, bis der Täter überführt/gefunden wurde.
gnom schrieb am 08.01.2008:Habt ihr euch mal ein paar Krötenzusammengespart, von denen das Bafög-Amt nichts wissen sollte und das malirgendwo erwähnt, habt ihr vielleicht bald ein ernstes Problem.
Wer falsche Angeben macht, Einkommen oder Ersparnisse verschweigt und deswegen Bafög bekommt, macht sich auch strafbar (§ 263 StGB Betrug) oder begeht eine Ordnungswiedrigkeit (§ 60 SchwarzArbG Angabe von Tatsachen, § 8 SchwarzAngG Bußgeldvorschriften). Auch hier ist das Anzeigen der Information gerechtfertigt und vertretbar.
Wer also nichts unrechtes macht und sich an geltendes Recht hält kann sicher sein, das seine personebezogenen Daten nicht weitergeleitet werden.