Arm durch Arbeit
02.09.2008 um 10:57Samzon schrieb:das macht mir den arbeitslosen noch windiger und unglaubwürdiger.@Samzon
auch ein arbeitgeber merkt wer arbeiten will und wird einem unwilligen sicher keine schwarzarbeit anbieten.
und kein unwilliger bewerber wird bei einem bewerbungsgespräch sich so verhalten das der arbeitgeber begeistert sein wird von ihm.
Auch deinen obigen Text (hab ihn noch mal zitiert) bezog sich meine Aussage.
Somit bezogen sich mein Abschnitt 2 auf den Arbeitgeber, der aus Unerfahrenheit vieleicht doch nicht bemerkt ob jemand arbeiten will oder nicht und mein Abschnitt 3 auf deinen letzten Satz bezüglich dem "begeistert sein" .
Weiterhin muss ihm die ARGE überhaupt nicht verbieten die Arbeitsstelle anzutreten.
Er WILL die Arbeitsstelle nicht antreten, deswegen behauptet er gegenüber der ARGE das ihm Schwarzarbeit angeboten wurde. Somit hat er einen Grund das Arbeitsangebot auszuschlagen (weil er arbeistunwillig ist), auch bei einer Zusage durch den Arbeitgeber.
Die Sache wird für den Arbeitgeber keine rechtlichen Konsequenzen haben, weil die Anschuldigung ja erfunden war.
Im übrigen geht es nicht um Steuerhinterziehung beim Arbeitgeber sondern um Hinterziehung von Sozialabgaben. Steuern würde der Arbeitnehmer hinterziehen, macht er aber nicht, weil er die Arbeit nicht annimmt. Also hat die ARGE keinen Handlungsbedarf. Auch nicht weil ja weder Sozialabgaben noch Steuern hinterzogen wurden, weil es ja nicht zum Arbeitsverhältniss und somit zur Schwarzarbeit kam.
Die ARGE kan im übrigen nicht behaupten nichts von Schwarezarbeit gewusst zu haben. Meines Wissens ist es so das man ein offizielles Schreiben bekommt, wo man sich dann bewerben soll. Danach bekommt die ARGE eine Rückmeldung vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer. Wenn also der Arbeitnehmer angibt ihm wurde Schwarzarbeit angeboten, dann ist das in dieser Rückmeldung schriftlich festgehalten. Somit kann die ARGE später nicht behaupten nichts davon gewusst zu haben.
War das nun verständlich genug für dich ?