@ Eurofighter
> Aber dann hat der Staat auch nicht das recht eine Kirchensteuer einzunehmen.
Der Staat kassiert die im Auftrag der Kirche und darf dafür ein erkleckliches Sümmchen einbehalten. An der Neutralitätspflicht des Staates ändert sich dadurch nichts:
"Für die Rechtsentwicklung in Deutschland ist die Kruzifix-Entscheidung vor allem deshalb bedeutsam, weil das Verfassungsgericht konkretisierende Prinzipien für die Neutralitätspraxis in der Schule formulierte:
* Neutralität durch Selbstrestriktion, wonach der Staat im Sinne der o.a. Kriterien nicht selbst eine weltanschauliche Position beziehen darf, wie es sonst ein Bürger als Grundrechtsträger tut, [...]"
Wikipedia: Kruzifix-Beschluss