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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

2.283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Türkei, Menschenrechte, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 01:50
Jeara, 01:36 Uhr:

"In der Türkei wird weder gesteinigt noch gevierteilt
etc."

Zaberdee, 01:37 Uhr:

tja mag sein aber es steht noch so in
ihrem gesetz.



Und da erzählst Du mir, Du wüsstest nicht, was ich gelesen
habe?!


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 02:06
Zaberdee
Es ist zu spät, geh mal schlafen :)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 02:10
@Zaberdee


Und es ist pflicht in der türkei 6 frauen zu heiraten ausserdemsteinigt man frauen die keinen kopftuch tragen *gg



Deutschland und diepisa studie


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 02:14
und ausgeschlafen wird zaberdee
dann wieder dem islam willfährig ?

buddel


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 02:16
diesen post hätt ich gern editiert, bzw sogar besser gelöscht

pechgehabt,

buddel


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 03:30
@doubt:

also per gesetz sind immer alle sexuellen handlungen gemeint, niemalsallein geschlechtsverkehr.

Zum einen sprach ich nicht von ausschließlichemGeschlechtsverkehr, und zum anderen ist das juristisch so nicht korrekt. 'Per Gesetz',wenn Du so willst, gilt im Sexualstrafrecht allen voran die Erheblichkeitsschwelle,wonach die Definition von sexueller Handlung im Wortlaut "...die im Hinblick auf dasjeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind..." bestimmt ist, was somitnicht widersprüchlich zu meiner Aussage steht, dass es eben auf den Zusammenhang hiersehr wohl ankommt, und letztlich diesbezüglich nicht 'per gesetz', sondern gerade vondiesem der Rechtsprechung zu Erkennen aufgegeben wird.

zungenküsse erfüllengesetzlich den tatbestnad einer sexuellen handlung, ebenso wie sex.

Nichtgrundsätzlich und auch nicht automatisch (s. a. Tröndle/Fischer "Strafgesetzbuch undNebengesetze" zu § 182), und um dies herauszustellen ging es mir mit meiner Negierung.Hier scheiden sich nämlich die Geister in der Literatur, in den Puplikationen und ebensoin der Rechtsprechung selbst - es kommt wohl auf den Einzelfall, seiner Gesamtumstände,und letztlich auf die richterliche Würdigung an. Bislang ist mir seitens derRechtsprechung diesbezüglich auch lediglich die Form des 'gewaltsamen Zugenkusses'bekannt.

zwei unter 14 jährige dürfen per gesetz KEINE sexuellenhandlungen
durchführen. dieses gesetz gibts aber nur um wirklich keine lücke zulassen


Auch das ist juristisch gesehen Unsinn, da es diesbezüglich schonmalkeine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt, sondern sich diese vielmehr konkludent ausdem generellen Schutzalter des § 176 StGB ergibt. Aber Du hättest mir das nun auch nichterklären müssen, zudem ich dergleichen auch nirgendwo dementiert hatte, und wie ichbereits anmerkte, diese Regelung strafrechtspraktisch ohne Bedeutung ist, aufgrund derhier gleichermaßen im StGB widerlaufenden fehlenden Strafmündigkeit, es sich somit umreine Strafrechtstheorie handelt.

siehst du da wirklich einen zusammenhang?!

Da hast Du aber meine Aussage nicht im Kontext gelesen, denn ich brachte sielediglich, um die Gegenstandslosigkeit von NadiiiLoveee's Aussage herauszustellen, in derSie meinte, dass der Junge in ihren Augen SCHULD ist. Sie stand in keinem direktenZusammenhang mit dem Fall.

die türkische justiz geht doch allein der anzeigeeines touristenpärchens nach.

Ich habe hier diesen Umstand hier zukeinem Zeitpunkt kritisiert. Was ich allerdings scharf kritisiere ist der Umstand derU-Haft in dem Falle - insbesondere im Hinblick auf die - in meinen Augen unvertretbare -Dauer, nicht zuletzt in Relation zur Bedeutung der Tat.

die ganze situationist doch kein kuturstreit, nach unseren gesetzbüchern wäre hier das gleiche passiert.

Das sehe ich nicht so, und ganz entschieden nicht im Punkt der U-Haft.

wie will man international glaubwürdig bleiben wenn die türken ihre eigenenlandsmänner bestrafen sollen für solche vergehen, die eigenen touristen aber verschontbleiben mögen?!

Allen voran, weil eine Straftat hier noch gar nicht feststehtund der Umstand dieser U-Haft auch gegen Rechtsbestrebungen der EU in diesem Zusammenhangläuft. Die Justiz lässt sich hier in meinen Augen seitens der Antragsteller lapidar (odergewollt) instrumentieren/korrumpieren, welche - warum auch immer - sehr offensichtlichein gesondertes Interesse hat, das ganze langmöglichst hinauszuzögern, wohl, um so eineerwartungsgemäß niedere bis gar keine Strafe, in der Effizienz zu unterlaufen. Hier machtsich die türkische Justiz in meinen Augen der Inhumanität in der Fallrelation schuldig.



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 12:19
17-jähriger Deutscher hält Türkei gefangen


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 13:15
also ihr neun mal klugen ihr denkt das ihr alles wisst und begründen könnt was.
1. istdie türkei ein islamisches land
2. gehts dem kinderficker viehl zu gut im knastda.
3. könnt ihr deutschen mal ein beispiel nehmen das ein kinderficker mehr als einsteuerhinterzieher bekommen sollte.

der junge hat sich an das mädchen vergriffenwährent sie schlief.man hat spermerspuren gefunden.
und vergisst nicht das mädchen ist13 egal was der sagt 13 das alter kann man nicht verstecken.
der junge verdiehnt eswas mit ihm passiert.
ich weiss nicht wie man spenden für ein kinderficker sammelnkann und alles dafür tut das er sein abschluss nachholen darf, aber ich glaube dieantwort liegt in der natur der deutschen.
er war ja nicht der erste deutsche der sowastut ich glaube echt ihr seit als kinderficker veranlagt.

Mit freundlichenGrüssen
DerTürke


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 13:25
Don't feed the troll!


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 14:26
Die Ausdrucksweise von "derTürke" gefällt mir zwar nicht, trotzdem bin ich der Meinung,daß man hier nicht vergessen darf, wer eigentlich das Opfer ist.
Von einem 17-Jahrigenkann man sehr wohl erwarten, daß er weiß was sowohl rechtlich wie auch moralisch inOrdnung ist und was nicht.
Es wird hier, wie in vielen anderen Fällen auch, eindeutsches Phänomen auf-
getan:

Das Opfer wird zum Täter und der Täter zum Opfererklärt.

Selbst wenn er jetzt den deutschen Behörden überstellt wird, dann wirdihm der Aufenthalt in einem türkischen Gefängnis hoffentlich nachhaltig im Gedächnisbleiben.
Vielleicht hat damit auch jemand, der später eventuell zu pädophilenNeigungen tendiert, einen Dämpfer bekommen der ihn für den Rest seines Lebens von solchenGeschichten abhält.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 15:01
@geraldo
also erst mal wollte ich dir ja nicht mit allem wiedersprechen, teilweisebin ich
ja deiner meinung..
Zitat von geraldogeraldo schrieb:es kommt wohl auf den Einzelfall, seinerGesamtumstände, und
letztlich auf die richterliche Würdigung an. Bislang ist mirseitens der
Rechtsprechung diesbezüglich auch lediglich die Form des 'gewaltsamen
Zugenkusses' bekannt.
ein zungenkuss der ein erwachsener mit einem kindvollzieht ist auch dann
eine sexualstraftat wenn das kind es freiwillig macht. beigleichaltrigen ist das
natürlich sehr relevant ob es sich um knutschen handelt odereine gewalttat,
darauf kam ich aber erst später in meinem post zu sprechen; bis hierhin
waren allein pärchen mit einem altersuntercschied wie etwa in dem bsp
gemeint.
hier gilt sowohl geschlechtsverkehr wie zb ein zungenkuss alssexualstraftat,
ein richter würde auch in der praxis nicht argumentieren "naja ok,der hat die
ja nur geknutscht."
"zwei unter 14 jährigedürfen per gesetz KEINE sexuellenhandlungen
durchführen. dieses gesetz gibts aber nurum wirklich keine lücke zu lassen"

Auch das ist juristisch gesehen Unsinn, da esdiesbezüglich schonmal keine
ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt, sondern sichdiese vielmehr
konkludent aus dem generellen Schutzalter des § 176 StGB ergibt.
nene, ist kein blödsinn. ich der jugendarbeit und in meinem studium habich
stets das gelernt, was du in der tabelle in dem link sehen kannst.
sexuellehandlungen sind erst per erst ab dem 14.lebensjahr erlaubt,
"liebesbeziehungen" unterkindern stellen eine art grauzone dar.
natürlich resultiert das ganze aus demschutzalter,klar. fehlende
strafmündigkeit führt aber natürlich nicht dazu dasgesetze gebrochen werden
dürfen von kindern; es haften ja nun einmal die eltern,meist in form von
aufsichtspflichtsverletzungen.

ein bsp: zwei 7 jährigekinder, ein junge und ein mädchen sind bei dem
mädchen zu hause und beginnen ausneugier "doktorspielchen". aus
irgendwelchen gründen (zb der sohn erzählt davonseinen eltern) erfahren die
eltern des anderen kindes davon was die beiden getriebenhaben und aus
ethischen gründen wiederspricht es ihrem weltbild.
die eltern desjungen haben nun das recht eine anzeige wegen
aufsichtspflichtverletzung gegen dieanderen eltern zu stellen.
Zitat von geraldogeraldo schrieb:Allen voran, weil eine Straftathier noch gar nicht feststeht und der
Umstand dieser U-Haft auch gegenRechtsbestrebungen der EU in diesem
Zusammenhang läuft. Die Justiz lässt sich hier inmeinen Augen seitens der
Antragsteller lapidar (oder gewollt)instrumentieren/korrumpieren, welche -
warum auch immer - sehr offensichtlich eingesondertes Interesse hat, das
ganze langmöglichst hinauszuzögern, wohl, um so eineerwartungsgemäß
niedere bis gar keine Strafe, in der Effizienz zuunterlaufe
naja, wer eine solchen straftat beschuldigt wird gehört erstmal in
untersuchungshaft, das denke ich schon^
die umstände in türkischengefängnissen sind natürlich miserabel, aber nur aus
unserer europäischen sicht. wennwir man ehrlich sind, dann stehen türkische
gefängnisse im globalen vergleichgarnicht mal so übel da, eine menge ist ja
schon passiert, aber leider reagieren euund regierungen zu wenig auf den
druck den ngo's bezüglich der haftbedingungen.

was den tatsächlichen ablauf des falles betrifft, dann denk ich mal das es
verschiedene einflüsse gibt, die den normalen ablauf behindern. zum einem
wir derfall ja gerne von türkischen nationalisten gebraucht um sich gegen die
eu zuprofilieren, zu anderen sind da die pro-femininen verbände, welche
ebenfalls füreine verurteilung sind.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 15:07
naja, typisch...linkvergessen

http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/sexualitaet.pdf


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 15:49
@ vonSchwartz

Die Ausdrucksweise von "derTürke" gefällt mir zwar nicht,trotzdem bin ich der Meinung, daß man hier nicht vergessen darf, wer eigentlich das Opferist.

Hier weiß aber niemand, wer das Opfer ist; die Aussagen sindwidersprüchlich.

Von einem 17-Jahrigen kann man sehr wohl erwarten, daß er weißwas sowohl rechtlich wie auch moralisch in Ordnung ist und was nicht.

Ja,darum wäre die Sache ja auch kein Ding, wenn es stimmt, dass sie behauptete, sie sei 15.Wir wissen das aber nicht.

Es wird hier, wie in vielen anderen Fällen auch, eindeutsches Phänomen auf-
getan:
Das Opfer wird zum Täter und der Täter zum Opfererklärt.


Im Moment sehe ich jemanden, der ohne ausreichende Informationeneinfach jemanden zum Täter erklärt.

Selbst wenn er jetzt den deutschen Behördenüberstellt wird, dann wird ihm der Aufenthalt in einem türkischen Gefängnis hoffentlichnachhaltig im Gedächnis bleiben.

Wenn man bedenkt, dass er eventuellunschuldig ist, ist Deine Hoffnung völlig unangebracht.

Vielleicht hat damitauch jemand, der später eventuell zu pädophilen Neigungen tendiert, einen Dämpferbekommen der ihn für den Rest seines Lebens von solchen Geschichtenabhält.

Unqualifizierter konntest Du Deinen Beitrag nicht beenden.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 15:50
Zitat von vonschwartzvonschwartz schrieb:Vielleicht hat damit auch jemand, der später eventuell zu pädophilen Neigungentendiert, einen Dämpfer bekommen der ihn für den Rest seines Lebens von solchenGeschichten abhält.
Vielleicht denkt er aber auch: "Ihr meint ich sei einHund? Dann benehm ich mich auch wie ein Hund!" ;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 16:00
dann ist er eh schon verloren..


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 17:34
@doubt:

ein zungenkuss der ein erwachsener mit einem kind vollzieht ist auchdann
eine sexualstraftat wenn das kind es freiwillig macht.


Hier handeltes sich schonmal nicht um einen Erwachsenen. Der Sinn des Gesetzes und das diesbezüglicheAugenmerk in der Rechtsprechung liegt im Schutz von Kindern vor Missbrauch durchErwachsene, was den Laien hier in ihrem sexuellen Missbrauchswahn völlig entgeht. Undzudem habe ich Dir begründend erläutert, dass hier der Tatbestand einer Sexualstraftatumstritten ist, und die Würdigung hier im Ermessen der Rechtsprechung liegt, die zudemüber solch einen Fall noch nicht geurteilt hat, wonach Deine Feststellung unsubstantiiertist.

bei gleichaltrigen ist das natürlich sehr relevant ob es sich umknutschen handelt oder eine gewalttat, darauf kam ich aber erst später in meinem post zusprechen; bis hier hin
waren allein pärchen mit einem altersuntercschied wie etwa indem bsp gemeint.


Den Fall des 'gewaltsamen Zungenkusses', den ich hierbeispielhaft anführte, basierte auf Grundlage des §182 StGB - von Gleichaltrigen sprachich hier nicht.

hier gilt sowohl geschlechtsverkehr wie zb ein zungenkuss alssexualstraftat,
ein richter würde auch in der praxis nicht argumentieren "naja ok,der hat die
ja nur geknutscht."


Das ist Strafrechtsphantasie, da es - wiegesagt - hierzu noch keine Rechtssprechung gab (warum, das kannst Du Dir aus meinenersten Absatz dieses Threads zusammenreimen), und - wie ich ebenso sagte -, diesjuristisch umstritten ist, und sich in jedem Falle abhängig einer richterlichen Würdigungder Gesamtumstände verhält, somit alleine der Tatbestand nicht automatisch eineSexualstraftat per Definition darstellt.

nene, ist kein blödsinn. ich derjugendarbeit und in meinem studium hab ich stets das gelernt, was du in der tabelle indem link sehen kannst. sexuelle handlungen sind erst per erst ab dem 14.lebensjahrerlaubt, "liebesbeziehungen" unter kindern stellen eine art grauzone dar.

Dann hast Du aber nicht verstanden, was ich hierzu schrieb, was sich demjuristischen Laien vielleicht auch nicht auf Anhieb zeigen mag. Darum nochmals: icherklärte Deine Auffassung "zwei unter 14 jährige dürfen per gesetz KEINEsexuellenhandlungen durchführen. dieses gesetz gibts aber nur um wirklich keine lücke zulassen" aus juristischer Sicht für Unsinn, weil es entgegen Deiner Aussage keinausdrückliches Gesetz gibt, das dies so regeln würde, und welches es nur gäbe, "...umwirklich keine Lücke zu lassen...", sondern dieses Verbot ergibt sich schlichtwegkonkludent aus § 175 StGB, dem jedoch rechtspraktisch die fehlende Strafmündigkeitentgegensteht, es sich somit um bloße Strafrechtstheorie handelt.

fehlendestrafmündigkeit führt aber natürlich nicht dazu das gesetze gebrochen werden
dürfenvon kindern


Sagt ja auch keiner!

es haften ja nun einmal dieeltern, meist in form von aufsichtspflichtsverletzungen.

Nicht meist, sondernausschließlich, und auch das nicht grundsätzlich, sondern eben nur, wenn nachweislicheine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben ist.

ein bsp: zwei 7 jährigekinder, ein junge und ein mädchen sind bei dem mädchen zu hause und beginnen aus neugier"doktorspielchen". aus irgendwelchen gründen (zb der sohn erzählt davon seinen eltern)erfahren die eltern des anderen kindes davon was die beiden getrieben haben und ausethischen gründen wiederspricht es ihrem weltbild. die eltern des jungen haben nun dasrecht eine anzeige wegen aufsichtspflichtverletzung gegen die anderen eltern zu stellen.

Was willst Du damit nun überhaupt aussagen? Das Recht auf Antragstellungbesteht davon unabhängig und grundsätzlich, und einem Antrag muss nachgegangen werden. Inder Rechtspraxis wird es aber in diesem Falle zu keiner Verurteilung kommen.

naja, wer eine solchen straftat beschuldigt wird gehört erst mal inuntersuchungshaft, das denke ich schon

Da denkst Du aber falsch!Untersuchungshaft begründet sich längst nicht in der Beschuldigung einer solchen Straftat- wo kämen wir denn da hin?

die umstände in türkischen gefängnissen sindnatürlich miserabel, aber nur aus unserer europäischen sicht. wenn wir man ehrlich sind,dann stehen türkische gefängnisse im globalen vergleich garnicht mal so übel da

...was nun wirklich nicht als Maßstab verwendet werden darf.

wasden tatsächlichen ablauf des falles betrifft, dann denk ich mal das es verschiedeneeinflüsse gibt, die den normalen ablauf behindern. zum einem wir der fall ja gerne vontürkischen nationalisten gebraucht um sich gegen die eu zu profilieren, zu anderen sindda die pro-femininen verbände, welche ebenfalls für eine verurteilung sind.

...was aber letztlich keine Rolle spielen kann und darf, und darüber hinausauch nicht der Grund der Verzögerungen im Fall sind, wenn Du hierzu die diesbezüglichenMeldungen wahrgenommen hast.


Meine Sicht: hier solch einen Rummel zuveranstalten und gar groß von "Kindes- oder sexuellen Missbrauch" zu sprechen ist m. E.lächerlich, und es wird die eigentliche Absicht der strafrechtlichenMissbrauchsdefinition verwaschen und für subjektive Hysterie missbraucht. Das Verhaltender Eltern des Mädchens sehe ich als hysterisch, erzieherisch inkompetent,verantwortungslos und unverhältnismäßig. Die U-Haft und die Haftbedingungen halte ich indem Fall zudem als äußerst kritisch und verurteilenswert an, und die Aussage "hierzulandewär's ihm nicht anders ergangen" ist DEFINITIV nicht zutreffend. Wenn auch nichtsachlich, aber in jedem Falle alleine aus einer gegenüberstehenden Adäquanz sehe ich ausdiesen Gründen den Medienrummel völlig gerechtfertigt - sowohl solch hysterischen Eltern,wie auch der Justiz und der Öffentlichkeit. Einer diesbezüglichen Sensibilisierung dientes allemal.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 17:41
@vonschwartz:

Die Ausdrucksweise von "derTürke" gefällt mir zwar nicht,trotzdem bin ich der Meinung, daß man hier nicht vergessen darf, wer eigentlich das Opferist.

Ahhh... und damit wüßtest Du mehr, als bislang bekannt.

Voneinem 17-Jahrigen kann man sehr wohl erwarten, daß er weiß was sowohl rechtlich wie auchmoralisch in Ordnung ist und was nicht.

Und woher willst Dubeurteilen, was hier moralisch in Ordnung war und was nicht, wo noch nichtmal erwiesenist, was denn nun explizit vorgefallen ist und was nicht? Zudem geschieht hierzulandeeine Verurteilung nach dem JGG nicht grundlos, sondern genau aus dem Grunde, den Du hierso inkompetent negierst.

Es wird hier, wie in vielen anderen Fällen auch, eindeutsches Phänomen auf-
getan:


In Deinem Beitrag zeigt sich ein ganzanderes - nicht nur deutsches - Phänomen auf, nämlich dass Du etwas zu wissen glaubst,was letztlich aber nur auf Deiner subjektiven Phantasie und ebenso subjektivenEmotionalität aufgrund Deiner subjektiven Vorstellungen von 'Recht und Ordnung' basiert.

Das Opfer wird zum Täter und der Täter zum Opfer erklärt.

Wasnichts mit einem 'deutschen Phänomen' zu tun hat, sondern letztlich eine völliggerechtfertigte Entgegnung unverhältnismäßiger, verfassungsfeindlicher undmenschenrechtswidriger Ansinnen von Leuten ist, die Strafrecht auf ihr persönlichemotionales Geltungsbedürfnis basiert sehen.

Selbst wenn er jetzt dendeutschen Behörden überstellt wird, dann wird ihm der Aufenthalt in einem türkischenGefängnis hoffentlich nachhaltig im Gedächnis bleiben.

Siehst Du, und sowasmeinte ich damit: Dein Beitrag spiegelt nicht minder solch ein Geltungsbedürfnis wider,deren Ursachen zweifellos in Deiner Psyche liegen, nicht aber einem Jungen angelastetwerden können, der solange als unschuldig zu gelten hat, bis Gegenteiliges erwiesen ist.

Vielleicht hat damit auch jemand, der später eventuell zu pädophilen Neigungentendiert, einen Dämpfer bekommen der ihn für den Rest seines Lebens von solchenGeschichten abhält.

Sorry, aber das ist jetzt nur noch von abartiger Dummheitund geistiger Inkompetenz geprägt. Schade, dass Du Deinen Beitrag nicht mit diesem Satzbegonnen hattest, denn dann hätte ich Dich von vornherein nicht mehr für voll genommen,und mir die Zeit gespart, darauf überhaupt einzugehen.



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 17:55
ihr hättet alle jura studieren sollen ihr allwissenden. ich seh nen 17 jährigen, dereiner vermeintlich 15 jährigen nahkam ... sie und er werden erwischt ... stellt sich raussie ist erst 13 ... mama am ausflippen ... tocher ganz dolle angst und um net ärger zubekommen wars net von ihrer seite aus nen spass. 17jähriger nun in schwierigkeiten ... esgibt zeugen aus hotel ... sie sagen für 17 jährigen aus ... aber mama ganz böse auf bösesmädchen. also sagt sie gegenteiliges aus. ich sehs net als deutsch-türkisches problem ...sondern als dass, dass frühreifer 13jähriger teenager mit 17 jährigen intim wurde,zufällig von mama erwischt wurde ... mama war natürlich schrecklich böse ... hätte esnieeee erwartet von lieber tochter ... also mama macht druck auf tochter, tochterrevediert aussage ... 17 jähriger am arsch.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 19:10
Das hat doch alles nur mit den EU-Beitritt der Türkei zutun,die wollen zeigen wie tolldie sind-WOW super ein 17Jähriger der mit einer angeblich 15Jährigen
schmusst soll inden Knast verecken.Haben die nichts besseres zutun,die sollten lieber richtige Verbrecherim Knast schmoren lassen und nicht eine Teenie Abenteuer,die waren selber mal Teens undkennen sowas.Pah einfach nur scheiße soetwas.

Nix gegen die Türken bzw.die Türkeiaber mal ehrlich,auch wenn man die Gesetze einhalten muss ist jeder Unschuldig bis seineSchuld erwiesen ist oder nicht??!! Ein guter und gerechter Rechtsstaat ist das wohlnicht.

Mfg:B81


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.07.2007 um 19:11
Aha. Und wie kommst Du darauf? Wurde er in Deiner Welt etwa schon verurteilt?


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