@Outsider: Du bringst hier eine Menge Sachen durcheinander:
Die deutscheStaatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, keine Anklage erhoben! Die türkischeStaatsanwaltschaft hätte aber, im Sinne des Alters des Angeklagten, diese Strafsache anDeutschland abgeben können. Da sie dies auch nach mehr als 2 Monaten U- Haft nicht getanhat, besteht jetzt die verfassungsmässige Pflicht des Staates, sich für den Staatsbürgereinzusetzen. Nochmal, es geht hier ausdrücklich NICHT um Erwachsene, sondern um einenJugendlichgen, bei dem völlig andere Vorraussetzungen heranzuziehen sind, wie z.B. seit 3Monaten keinen Unterricht, wodurch er 1 Jahr Schule versäumt. Dies ist ein erheblicherEingriff in das Leben eines Jugendlichen.
Ja, auch England könnte Anklage erheben,würde es aber nicht, sondern um Rechtshilfe ersuchen. Das deutsche Strafgesetz behandeltsolche Dinge nämlich unabhängig vom Ort des Geschehens. In Deutschland wurden schonmehrere Kinderschänder verurteilt, weil sie z.B. in Thailand Kinder gefickthaben.
Es ist unredlich, einen Heranwachsenden abseits aller sozialen Kontakte inHaft zu lassen, wenn es andere Möglichkeiten gäbe. Die türkische Staatsanwaltschafthätte, wie es auch z.B. die thailändische macht, ein Rechtsersuchen stellen können undden Fall vor ein deutsches Gericht bringen können, womit die Haftumstände für denJugendlichen erheblich besser wären. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum diesnicht gemacht wurde. Ausser dem Artz sind keine Zeugen mehr in der Türkei, nurnoch derAngeklagte. Ausserdem sind bei Jugendlichen mit einer relativ geringen Haftstrafe ab 1,5Jahren (u.U. weniger) Möglichkeiten da, eine Kaution zu stellen.
Unwissenheitschützt vor Strafe! Nämlich dann, wenn der Irrtum unvermeidbar war! Beziehungsweiseverringert es die Strafe erheblich. Wenn Marcus nicht wissen konnte, dass das Mädchen 13und nicht, wie sie sagte, 15 ist, dann ging er von einer legalen Beziehung aus! Dies istein absolut anderer Fall!
MfG jever