@xp"nun ja eine Hausdurchsuchung wird aber daraus werden wenn sie dich packen!"
Oha, nein, nicht wenn Du es nicht gewerblich machst und in kleinem umfang, dieStaatsanwaltschaft stellt verfahren in denen es um 6,7 Musiktitel geht, in der Regel ein.Was dann hinterher zivilrechtlich noch kommt ist eine andere Sache. Wenn Du allerdings2000 Titel anbietest bist Du dran, das ist klar.
"Als DJ beispielsweise istes so, dass wenn sie bei dir gebrannte Cd´s finden, muss Du innerhalb von 24 Stunden dieOriginale vorzeigen,"
Na logo, als DJ verdienst Du Kohle mit der Musik, und daist runterladen echt nicht chick :-)
" Daneben wird es eine Haudurchsuchunggeben! Das weiß ich 100% weil drei Kollegen von mir diese Prozedur bereist hinter sichhaben. Das ganz wird auch recht teuer, inlc. Gema Gebühren und wenn man keine Kohlehat...???"
Ist klar, wenn Du mit runtergeladener Musik Geld verdienst als DJgibts ganz klar was auf die Mütze, ein tacken schlimmer ist dann nur noch das Runterladenund Gewerbsmässige Verkaufen der Musik.
Aber als Privatperson wird es ebendnicht so heis gegessen wie uns immer weis gemacht wird. Mal von einzelfällen abgesehen woder Staatsanwalt meint er müsse sich extrem Profilieren.
Baloo