_Themis_ schrieb: Er meint bestimmt den Unterschied zwischen einer Staatsangehörigkeit und einer Volkszugehörigkeit
"Während die deutsche Staatsangehörigkeit im Grundgesetz verfassungsrechtlich geregelt ist,
fehlt eine Definition von deutscher Volkszugehörigkeit.
Sie ist vielmehr im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt, wo nach § 6 in der geänderten Fassung von 1987 deutscher Volkszugehöriger ist, wer „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“[1][2] (Vor dieser Änderung lautete der Abschnitt noch: „[…] wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich zum deutschen Volkstum bekannt hat“.)[3]
Dieses Bekenntnis kann durch eine Nationalitätenerklärung im Herkunftsgebiet erfolgen oder dadurch, dass der Betreffende nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss in jedem Fall durch familiäre Vermittlung deutscher Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt werden. Wer diese genannten Voraussetzungen erfüllt, kann beispielsweise als Spätaussiedler Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden und hat einen Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Dieses Konstrukt der „deutschen Volkszugehörigkeit“ ist keine Neuschöpfung der Nachkriegszeit, sondern wurzelt in den nationalsozialistischen Staatsangehörigkeitsregelungen. Hierbei handelt es sich um fast wörtliche Übernahme von Passagen aus dem Erlass des Reichsinnenministeriums vom April 1939 über die „Zugehörigkeit zum deutschen Volk“"
@GlobalEye rockandroll schrieb:selbst das sind alles nur politische kampfbegriffe
...vor allem im Jahre 2014
äußerst unzeitgemäße !(Mein Vater war aus Schlesien vertrieben worden-Meine Mutter ist aus dem Sudetenland vertrieben worden-Dank Vertreibung gibt es mich.)
Wikipedia: Volkszugehörigkeit