@olli>außer wenn man ein anschlag auf ein urlaubsgebiet war <
Sag mal, wasfür eine Geisteshaltung steckt denn dahinter ? Ich konstatiere, du befürwortest also, daßman Leute,die nun mal gar nix mit dem Konflikt zu tun haben, tötet, um irgendwelcheobskure politische Ziele durchzusetzen.Wie arm und wie krank ist das denn ?So was tunLeute,die zu feige für andere Aktionen sind. Und eine Organisation,die so etwasdurchführt und sich dessen berühmt, und Leute, die das unterstützen und befürworten, sindgenauso feige , ehr- und hirnlos wie die Täter.
@Cola turka
derUnterschied zwischen §§ 90/90a StGB und dem berüchtigten §301 ist natürlich ,daß es sicheinerseits um einen eng begrenzten Tatbestand bezogen auf bestimmte Symbole und Ämterhandelt , der zu dem noch durch die Grundrechte weiter eingeschränkt ist und andererseitsder §301 eine fast beliebig anwendbare und ausweitbare Generalstrafvorschrift ist, unterdie man jede mißliebige Kritik subsumieren kann.Und daher sind beide Vorschriften nichtmiteinander vergleichbar.
@all+ topic
Gibt es irgendwo ne Quelle, wo man diekonkrete Anklageschrift in der Sache lesen kann ? Nur dann kann man nämlich über dieSache urteilen.Alles andere, und da muß ich Karakan zustimmen ,ist nur blabla.