so mal alles lessen
"Türklüğü, Cumhuriyeti, Devletin kurum veorganlarını aşağılama
MADDE 301. - (1) Türklüğü,Cumhuriyeti veya Türkiye Büyük Millet Meclisini alenen aşağılayankişi, altı aydan üç yıla kadar hapis cezası ilecezalandırılır.
(2) Türkiye Cumhuriyeti Hükûmetini, Devletinyargı organlarını, askerî veya emniyet teşkilatını alenenaşağılayan kişi, altı aydan iki yıla kadar hapiscezası ile cezalandırılır.
(3) Türklüğüaşağılamanın yabancı bir ülkede bir Türk vatandaşıtarafından işlenmesi hâlinde, verilecek ceza üçte bir oranındaartırılır.
(4) Eleştiri amacıyla yapılandüşünce açıklamaları suç oluşturmaz."
Quelle:
http://www.tbmm.gov.tr/kanunlar/k5237.htmlAuf Deutsch übersetzt lautet es:
"Herabwürdigung des Türkentums, der Republik, der Vollziehenden und Ausübenden Organedes Staates
Paragraph 301. - (1) Personen, die das Türkentum, die Republik oderdie Große Nationalversammlung der Türkei herabwürdigen, werden mit einer Freiheitsstrafevon 6 Monaten bis 2 Jahre bestraft.
(2) Personen, die die Regierung der RepublikTürkei, die exekutiven Organe der Türkei, militärische oder polizeiliche Organisationenherabwürdigt, werden mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahre bestraft.
(3) Die Strafe für türkische Staatsbürger, die im Ausland das Türkentumherabwürdigen, werden um ein Drittel erhöht.
(4) Meinungsäußerungen, die denZweck der Kritik haben, können jedoch nicht als Strafgrund angesehen werden. "
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das ist das gesetz ein auzug ausdem stgb(deutschland)
Was sagt ihr zur Gesetzgebung der BRD :
http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html§ 90 StGB
Verunglimpfung desBundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten vonSchriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe vondrei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kanndas Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht dieVoraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe vonsechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn derTäter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand derBundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) DieTat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html§ 90a StGB
Verunglimpfung desStaates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durchVerbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland odereines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswilligverächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne derBundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mitFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebensowird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland odereines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen derBundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt,unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuchist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oderGeldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen denBestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
http://dejure.org/gesetze/StGB/90b.html§ 90b StGB
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
(1) Wer öffentlich,in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) einGesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder einesLandes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staatesgefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen denBestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wirdmit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Die Tatwird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.
Vielleicht sollte man sich auch das gesamte Stragesetz-Buch durchlesen ... Ihrwerdet feststellen , dass eine Menge Dinge verboten sind ... Aber wo kein Kläger da auchkein Richter ...
http://dejure.org/gesetze/StGB