Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift undBild frei zu äußern [...]. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 140 GG
Esbesteht keine Staatskirche.
Damit dürfte alles klar sein, Stoiber will nämlichnur "Gotteslästerung" gegen diejenigen bestrafen, die über den christlichen Gott"lästern".
§166 StGB existiert übrigens schon seit längerer Zeit:
Wikipedia: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und WeltanschauungsvereinigungenZurück geht die ganze Hysterie auf einenVertrag den ADOLF HITLER mit dem VATIKAN geschlossen hat. Dies ist der einzige nochgeltende Vertrag aus dem 3. Reich, er verpflichtet Deutschland unter anderem dazuReligionsunterricht zu haben, Gotteslästerung zu bestrafen und die Gehälter derGeistlichen zu bezahlen. Ein Bischof mit dem Monatseinkommen von etwa 10000 Euro beziehtdieses vollständig vom Staat, und das wegen Hitlers Vertrag. Insgesamt betragen diestaatlichen Subventionen an die beiden Großkirchen JÄHRLICH geschätzte 20.000.000.000 €;sprich: Zwanzig Millarden, eine Summe etwa so hoch wie der Rüstungsetat. Zum Vergleich:Die Schulden die Deutschland letztes Jahr aufgenommen hat, die übrigens auch zur Brechungdes europäischen Stabilitätspaktes führten betrugen etwa 5 Mrd. Euro.
Sieheauch:
Wikipedia: ReichskonkordatGreetings from Wunderbar