Link: www2.amnesty.de (extern) (Archiv-Version vom 17.04.2006)Siehe Artikel 19 der Menschenrechte, dieser erlaubt die Weitergabe von Musik eindeutig,da Musik nach meiner Auffassung Gedankengut ist!
Artikel 19
Jederhat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt dieFreiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohneRücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zuverbreiten. Siehe auch Artikel 22! Niemand will bestreiten, daß MusikKultur ist, oder?
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaftdas Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen undinternationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und derMittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechtezu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeitunentbehrlich sind. Und Artikel 27
Artikel 27
1.Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an denKünsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaftenteilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellenInteressen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunsterwachsen. Das bedeutet im Klartext:
Nur der Urheber selbst hat dasRecht, die Weitergabe seiner Werke zu verbieten! Andere, etwa die Musikindustrie, habenkein Recht dazu!
Gruß,
Con.
You can fall from a bridge
You can fall from above
But the best way of falling
Is falling in Love