Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
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23.02.2010 um 09:10@Doors
gegen dein denken in dieser sache spricht nichts.
aber ich kann mir nicht vorstellen in jedem priester einen potentiellen irregeleiteten zu sehen...
gegen dein denken in dieser sache spricht nichts.
aber ich kann mir nicht vorstellen in jedem priester einen potentiellen irregeleiteten zu sehen...
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 09:19@Outsider
"Just as every cop is a criminal and all the sinners saints" wie es bei den Stones hiess.
Natürlich ist nicht jeder Pfaffe ein Kinderficker, jede Nonne eine Kinderfickerin.
Alles eine Frage der "Griffnähe", wie man beim Substanzmissbrauch sagt. Es gibt eben mehr medikamentenabhängige Ärzte und Apotheker als medikamentenabhängige Bauarbeiter oder Leuchtturmwärter.
"Just as every cop is a criminal and all the sinners saints" wie es bei den Stones hiess.
Natürlich ist nicht jeder Pfaffe ein Kinderficker, jede Nonne eine Kinderfickerin.
Alles eine Frage der "Griffnähe", wie man beim Substanzmissbrauch sagt. Es gibt eben mehr medikamentenabhängige Ärzte und Apotheker als medikamentenabhängige Bauarbeiter oder Leuchtturmwärter.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 09:21Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 13:12@Outsider
In einem Bericht über die sexuellen Übergriffe durch Priester, auf dem MDR lief er, glaube ich, wurde es schon so geschildert, dass Priester anfälliger für sowas sind, weil sie unter enormen Druck fallen können, der die Psyche schwer schädigen kann.
In einem Bericht über die sexuellen Übergriffe durch Priester, auf dem MDR lief er, glaube ich, wurde es schon so geschildert, dass Priester anfälliger für sowas sind, weil sie unter enormen Druck fallen können, der die Psyche schwer schädigen kann.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 13:18darf man denn mal fragen wo durch kastration der trieb unterdrückt wird ?
gibt es dazu studien , der kater meiner mutter hat sich nicht groß verändert wenn man das mal als vergleich heranziehen darf.
gibt es dazu studien , der kater meiner mutter hat sich nicht groß verändert wenn man das mal als vergleich heranziehen darf.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 13:21Ganz genau.
Kann man die nicht einfach lebenslänglich wegsperren..
oder ist das zu einfach ?
Kann man die nicht einfach lebenslänglich wegsperren..
oder ist das zu einfach ?
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 13:23Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 16:29Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 16:35@Bellaphönix
Typische Heul- und Jammerreaktion von Leuten, die auf ihre freie Meinungsäußerung pochen, aber gleichzeitig nicht in der Lage sind, sinnvoll zu diskutieren. ;)
Böse Mods aber auch, müssen immer alles kaputt machen.
Einfach an die Regeln halten. Am besten noch mal durch lesen.
Hier kann man jederzeit seine Meinung sagen. Aber nicht im Gossenjargon und anhand von menschenverachtenden Beiträgen.
Das hat für alle Gültigkeit, nicht nur für dich.
Ansage Ende, weiter im Text.
Typische Heul- und Jammerreaktion von Leuten, die auf ihre freie Meinungsäußerung pochen, aber gleichzeitig nicht in der Lage sind, sinnvoll zu diskutieren. ;)
Böse Mods aber auch, müssen immer alles kaputt machen.
Einfach an die Regeln halten. Am besten noch mal durch lesen.
Hier kann man jederzeit seine Meinung sagen. Aber nicht im Gossenjargon und anhand von menschenverachtenden Beiträgen.
Das hat für alle Gültigkeit, nicht nur für dich.
Ansage Ende, weiter im Text.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 17:09Kastration?
Hab mal wo gelesen dass es oftmals gar nichts bringt, weil es auch ein Kopfsache ist.
Grundsätzlich sollten mehrfache Kinderschänder den blauen Himmel nur mehr im Gefängnishof sehen,Es ist nicht zu verantworten dass jemand der sich absolut nicht bessert auch noch eine Gefahr darstellt.
Weiters sollte die Strafe für Mißbrauch deutlich erhöht werden. Das selbe gilt für Vergewaltiger.
Es wäre nett wenn hier jemand den momentanen Strafrahmen herausfinden könnte, damit man dass auch besser kritisieren ,bzw gutheissen kann.
Aber unter 7 Jahre UNBEDINGT , sollte mal gar nichts möglich sein.
Hab mal wo gelesen dass es oftmals gar nichts bringt, weil es auch ein Kopfsache ist.
Grundsätzlich sollten mehrfache Kinderschänder den blauen Himmel nur mehr im Gefängnishof sehen,Es ist nicht zu verantworten dass jemand der sich absolut nicht bessert auch noch eine Gefahr darstellt.
Weiters sollte die Strafe für Mißbrauch deutlich erhöht werden. Das selbe gilt für Vergewaltiger.
Es wäre nett wenn hier jemand den momentanen Strafrahmen herausfinden könnte, damit man dass auch besser kritisieren ,bzw gutheissen kann.
Aber unter 7 Jahre UNBEDINGT , sollte mal gar nichts möglich sein.
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23.02.2010 um 17:27@insideman einfach mal googlen
§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1.mit Gewalt,
2.durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1.mit Gewalt,
2.durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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23.02.2010 um 17:29Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 17:34@insideman
das ist für vergewaltigung. das für die kleinen süßen kinderchen habe ich nicht gefunden. denke aber es wird ähnlich sein.
das ist für vergewaltigung. das für die kleinen süßen kinderchen habe ich nicht gefunden. denke aber es wird ähnlich sein.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 17:36@Outsider
Auch dafür ist es nicht ausreichend.Hoffe aber dass in Zukunft die Sicherheitsverwahrung öfters angewendet wird.
Auch dafür ist es nicht ausreichend.Hoffe aber dass in Zukunft die Sicherheitsverwahrung öfters angewendet wird.
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23.02.2010 um 17:42richtig so!
in Deutschland muss mal auch so ein Gesetz in Kraft treten
hier wird gezeigt wie ein Pedo rausgeholt wird
https://www.youtube.com/watch?v=eSl-4TotTSY
in Deutschland muss mal auch so ein Gesetz in Kraft treten
hier wird gezeigt wie ein Pedo rausgeholt wird
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23.02.2010 um 17:46In Saudi-Arabien wird Dieben die Hand abgehackt und in vielen afrikanischen Ländern bekommen Ladendiebe ein "Necklace", einen alten Autoreifen mit Benzin um den Hals gehängt und werden angezündet.
Sogar ganz ohne Gerichtsverfahren.
Das spart Zeit und Geld.
Wozu sollen wir uns überhaupt albernen Kram wie "Rechtsstaat" halten. Was das alles nur wieder kostet.
Zack, Rübe ab, egal wer, egal, durch wem, aber ohne Berufung.
'Tschuldigung, kann mir mal jemand sagen, welches Jahrhundert wir gerade haben?
Sogar ganz ohne Gerichtsverfahren.
Das spart Zeit und Geld.
Wozu sollen wir uns überhaupt albernen Kram wie "Rechtsstaat" halten. Was das alles nur wieder kostet.
Zack, Rübe ab, egal wer, egal, durch wem, aber ohne Berufung.
'Tschuldigung, kann mir mal jemand sagen, welches Jahrhundert wir gerade haben?
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 17:50Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
23.02.2010 um 17:55@insideman
Auch eine Zwangskastration halte ich für einen eines Rechtsstaates nicht würdigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Da gibt's für mich keine Vereinbarkeit.
Beim Kindesmörder Jürgen Bartsch ist man sich heute noch nicht sicher, ob bei dem chirurgischen Eingriff (Kastration) nicht einer der Leute im OP "dran gedreht" hat:
"Um dem lebenslangen Aufenthalt in der Psychiatrie zu entgehen, beantragte Bartsch seine Kastration. Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. Die Narkose erfolgte, wie 1976 an kleinen Krankenhäusern oftmals noch üblich, ohne Anästhesist unter der Verantwortung des Operateurs. Dabei wurde das Narkosemittel Halothan durch Verwendung eines dafür nicht geeigneten Methoxyfluran-Verdampfers zehnfach überdosiert, wodurch es zu einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch Bartschs kam."
(Wiki)
Auch eine Zwangskastration halte ich für einen eines Rechtsstaates nicht würdigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Da gibt's für mich keine Vereinbarkeit.
Beim Kindesmörder Jürgen Bartsch ist man sich heute noch nicht sicher, ob bei dem chirurgischen Eingriff (Kastration) nicht einer der Leute im OP "dran gedreht" hat:
"Um dem lebenslangen Aufenthalt in der Psychiatrie zu entgehen, beantragte Bartsch seine Kastration. Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. Die Narkose erfolgte, wie 1976 an kleinen Krankenhäusern oftmals noch üblich, ohne Anästhesist unter der Verantwortung des Operateurs. Dabei wurde das Narkosemittel Halothan durch Verwendung eines dafür nicht geeigneten Methoxyfluran-Verdampfers zehnfach überdosiert, wodurch es zu einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch Bartschs kam."
(Wiki)
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23.02.2010 um 17:59@Doors
Ich lege wenn ich Zeit habe ne Trauerminute für den Typ ein.
Zuerst mal müsste es festgestellt werden, ob eine Kastration hier einen sehr großen Erfolg bringen würde.
Dann wäre es eben eine Entscheidung des Verbrechers. Entweder nie wieder Freiheit, oder eben die Kastration.
Bei mehrfachen Vergewaltigern von wem auch immer, gibts nichts mehr. Da muss ich nicht einen auf politisch korrekt machen, und den wieder frei lassen.
Aber wie gesagt bezweifle ich den Erfolg einer Kastration , vor allem bei Kindesmißbrauch.
Ich lege wenn ich Zeit habe ne Trauerminute für den Typ ein.
Zuerst mal müsste es festgestellt werden, ob eine Kastration hier einen sehr großen Erfolg bringen würde.
Dann wäre es eben eine Entscheidung des Verbrechers. Entweder nie wieder Freiheit, oder eben die Kastration.
Bei mehrfachen Vergewaltigern von wem auch immer, gibts nichts mehr. Da muss ich nicht einen auf politisch korrekt machen, und den wieder frei lassen.
Aber wie gesagt bezweifle ich den Erfolg einer Kastration , vor allem bei Kindesmißbrauch.
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