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Rechtssysteme und Öffentlichkeit: Deutschland vs USA

5 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenwürde, Informationsfreiheit, gerichtsbilder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Rechtssysteme und Öffentlichkeit: Deutschland vs USA

12.12.2023 um 17:31
Liebe Kriminaler,

Ich glaube hier passt diese Thema evt. am Besten.

Seit einiger Zeit gehen mir immer wieder Gedanken durch den Kopf, die die Differenz zwischen den Veröffentlichungen hier in Deutschland und z.B. den USA betreffen.

Wer sich ein wenig mit Kriminalfällen beschäftigt kennt das - aus den USA gibt es Unterlagen die hier nie erhältlich sind. Also z.B. Mitschnitte von Bodycam Aufnahmen durch Polizei. Obduktionsberichte, Mitschnitte von Notrufen usw. Möglich ist dies wohl durch das Freedom of Information Gesetz.

In Deutschland gibt es entweder Berichte der Polizei - oder Berichte aus dubiosen Quellen - Wahrheitsgehalt unbekannt oder wilde Spekulationen.

Und jetzt - tja was soll der Bürger den wissen dürfen? Wo steht ihr in dieser Frage.
Ich bin mir selbst unsicher. Die Würde des Menschen ist unantastbar gilt eben immer - auch für evt. verurteilte Verbrecher, erst recht dann natürlich für Verdächtigte und Angeklagte.

Oder verwirkt man diese durch bestimmte Handlungen? Verliere ich z.B. meine Bürgerrechte und die Rechte, die die Verfassung mir garantiert durch Straftaten? - Wie fändet ihr das?

In den USA gibt es ja teilweise auch Register von Sexualtätern - wie seht ihr das?

Danke für Euer Interesse - ich würde mich über eine rege Diskussion hierzu freuen. Weil ich finde ein wirklich schwieriges Thema.


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Rechtssysteme und Öffentlichkeit: Deutschland vs USA

12.12.2023 um 21:20
Zitat von suscatsuscat schrieb:Wer sich ein wenig mit Kriminalfällen beschäftigt kennt das - aus den USA gibt es Unterlagen die hier nie erhältlich sind. Also z.B. Mitschnitte von Bodycam Aufnahmen durch Polizei. Obduktionsberichte, Mitschnitte von Notrufen usw. Möglich ist dies wohl durch das Freedom of Information Gesetz.
Da würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass das immer original Mitschnitte sind, die man zu sehen bekommt.
Gerichtsprozesse dürfen in USA mitgefilmt werden, das ist tatsächlich anders.
Zitat von suscatsuscat schrieb:In Deutschland gibt es entweder Berichte der Polizei - oder Berichte aus dubiosen Quellen - Wahrheitsgehalt unbekannt oder wilde Spekulationen.
Wir haben aber auch noch sowas wie die dpa und nicht alle Medien stellen dubiose Quellen dar.
Zitat von suscatsuscat schrieb:In den USA gibt es ja teilweise auch Register von Sexualtätern - wie seht ihr das?
Geht gar nicht.


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Rechtssysteme und Öffentlichkeit: Deutschland vs USA

13.12.2023 um 09:20
Zitat von suscatsuscat schrieb:Und jetzt - tja was soll der Bürger den wissen dürfen?
"Der Bürger" kann - mangels Sachkompetenz - sowieso kein echtes Korrektiv im Fall von Obduktionen o.ä. sein. Man sieht z.B. hier in der Krimirubrik, zu welchen hanebüchenen Spekulationen irgendwelche Umstände einladen, welche die Leute schlicht nicht verstehen oder nicht einordnen können.
Solche Veröffentlichungen dienen daher im besten Fall der Befriedigung von Neugier oder Sensationslust auf Kosten der Würde der Opfer. Da ist es einfach nur eine Frage davon, worauf man als Gesellschaft mehr Wert legt.
Ich finde es viel besser, wie es hier ist. Fachlich kompetente, sich gegenseitig kontrollierende Instanzen statt einer öffentlichen Meinung. Klappt auch nicht immer, aber doch viel verlässlicher.

Den Pranger hatten wir hierzulande ja auch - aber waren das bessere und gerechtere Zeiten? Es ist reizvoll, sich als Hobbydetektiv und Hobbyrichter zu versuchen. Aber es ist auch gefährlich und aus Sicht eines Erkenntnisgewinns auch weitestgehend sinnlos.


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Rechtssysteme und Öffentlichkeit: Deutschland vs USA

13.12.2023 um 11:40
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Es ist reizvoll, sich als Hobbydetektiv und Hobbyrichter zu versuchen.
Aber vorwiegend für Diejenigen, die das interessengeleitet betreiben und nicht wertegeleitet.
Zitat von suscatsuscat schrieb:- tja was soll der Bürger den wissen dürfen?
(Was er denn dürfen sollte?) Was richterlich festgestellten ermittlungstaktischen Gründen nicht entgegensteht und nicht geeignet ist niederste Beweggründe zu befördern.


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Rechtssysteme und Öffentlichkeit: Deutschland vs USA

13.12.2023 um 13:26
@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:(Was er denn dürfen sollte?) Was richterlich festgestellten ermittlungstaktischen Gründen nicht entgegensteht und nicht geeignet ist niederste Beweggründe zu befördern.
Ja das ist ein absolut sinnvolles Argument.


Und grundsätzlich können ja auch öffentliche Gerichtsverhandlungen besucht werden.


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