Username verletzt Markenrecht
13.06.2005 um 21:0713. Juni 2005
Anwalt: Username verletzt Markenrecht
Am Wochenende fand der Betreiber des Bodybuilding-Forums www.ironsport.de, das Schreiben im Briefkasten: "In ihrer Ironsport Foren-Übersicht verwenden Sie [Begriff unkenntlich gemacht] 15 mal Kopie anbei. Die Verwendung des Begriffs im geschäftlichen Verkehr sei ohne Zustimmung des Rechteinhabers jedoch verboten - aus Zahl der Beiträge des Users und Anzahl der Seitenabrufe werden ein Streitwert von 100.000 Euro konstruiert und daraus die Gebühren errechnet - zahlbar bis Montag, 14 Uhr. Eine Unterlassungserklärung soll der Mann ebenfalls unterzeichnen.
Sollte dieses Beispiel Schule machen, so wäre das fatal für die heutige Forenkultur im Internet: Große nichtkommerzielle Angebote verzeichnen teils sechsstellige Userzahlen. Die Schwelle für die Registrierung ist oft bewusst niedrig gewählt, kaum ein Administrator ist in der Lage, jeden Usernamen und jedes Posting auf mögliche Rechteverletzungen hin zu überprüfen.
Allerdings gibt es aus Sicht von Beobachtern im fraglichen Fall deutliche Anzeichen dafür, dass es sich bei dem Schreiben um eine neue Spielart einer seit Jahren andauernden Masche handelt, massenhaft Abmahnungen zu versenden: Die kurze Frist etwa und die Gebühren, die Kenner der Materie für deutlich überhöht halten, deuteten darauf hin.
Michael Terhaag, Rechtsanwalt für Online- und Multimedia-Recht in Düsseldorf, zieht sogar in Zweifel, dass im vorliegenden Fall überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Gespräch mit der Netzeitung erläutert er: "Voraussetzung dafür ist, dass der geschützte Begriff zu geschäftsmäßigen Zwecken auch wirklich kennzeichnend für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird." Der rein private Gebrauch der Marke als Username sei nicht strafbewehrt, es sei denn, es würde zum Beispiel unter dem Nick "Allianz" für ein Versicherungsbüro geworben.
Außerdem, so der Anwalt weiter, hafte der Betreiber eines Forums grundsätzlich erst ab Kenntnis. Heißt: Flattert ein entsprechendes Schreiben ins Haus, so kann es im Einzelfall genügen , beanstandete Forumsbeiträge zu löschen und den User dazu zu bringen, sich einen neuen Namen zuzulegen. Derart horrende Gebühren seien auf keinen Fall berechtigt. Im beschriebenen Fall rät der Terhaag: Nicht zahlen, nichts unterschreiben, einen Anwalt einschalten und - nicht sofort alles löschen, damit der Fall auch weiterhin belegt und geprüft werden kann.
Um des Abmahnproblems auf gesetzgeberischer Ebene Herr zu werden, läuft unterhttp://wiki.geekspot.de zudem seit kurzem eine Petition mit dem Ziel, Betreiber von Websites besser vor unlauteren Abmahnungen zu schützen.
(N24.de, Netzeitung)
Anwalt: Username verletzt Markenrecht
Am Wochenende fand der Betreiber des Bodybuilding-Forums www.ironsport.de, das Schreiben im Briefkasten: "In ihrer Ironsport Foren-Übersicht verwenden Sie [Begriff unkenntlich gemacht] 15 mal Kopie anbei. Die Verwendung des Begriffs im geschäftlichen Verkehr sei ohne Zustimmung des Rechteinhabers jedoch verboten - aus Zahl der Beiträge des Users und Anzahl der Seitenabrufe werden ein Streitwert von 100.000 Euro konstruiert und daraus die Gebühren errechnet - zahlbar bis Montag, 14 Uhr. Eine Unterlassungserklärung soll der Mann ebenfalls unterzeichnen.
Sollte dieses Beispiel Schule machen, so wäre das fatal für die heutige Forenkultur im Internet: Große nichtkommerzielle Angebote verzeichnen teils sechsstellige Userzahlen. Die Schwelle für die Registrierung ist oft bewusst niedrig gewählt, kaum ein Administrator ist in der Lage, jeden Usernamen und jedes Posting auf mögliche Rechteverletzungen hin zu überprüfen.
Allerdings gibt es aus Sicht von Beobachtern im fraglichen Fall deutliche Anzeichen dafür, dass es sich bei dem Schreiben um eine neue Spielart einer seit Jahren andauernden Masche handelt, massenhaft Abmahnungen zu versenden: Die kurze Frist etwa und die Gebühren, die Kenner der Materie für deutlich überhöht halten, deuteten darauf hin.
Michael Terhaag, Rechtsanwalt für Online- und Multimedia-Recht in Düsseldorf, zieht sogar in Zweifel, dass im vorliegenden Fall überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Gespräch mit der Netzeitung erläutert er: "Voraussetzung dafür ist, dass der geschützte Begriff zu geschäftsmäßigen Zwecken auch wirklich kennzeichnend für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird." Der rein private Gebrauch der Marke als Username sei nicht strafbewehrt, es sei denn, es würde zum Beispiel unter dem Nick "Allianz" für ein Versicherungsbüro geworben.
Außerdem, so der Anwalt weiter, hafte der Betreiber eines Forums grundsätzlich erst ab Kenntnis. Heißt: Flattert ein entsprechendes Schreiben ins Haus, so kann es im Einzelfall genügen , beanstandete Forumsbeiträge zu löschen und den User dazu zu bringen, sich einen neuen Namen zuzulegen. Derart horrende Gebühren seien auf keinen Fall berechtigt. Im beschriebenen Fall rät der Terhaag: Nicht zahlen, nichts unterschreiben, einen Anwalt einschalten und - nicht sofort alles löschen, damit der Fall auch weiterhin belegt und geprüft werden kann.
Um des Abmahnproblems auf gesetzgeberischer Ebene Herr zu werden, läuft unter
(N24.de, Netzeitung)