Wahl NRW - Testlauf für den Bund?
17.05.2017 um 19:31canales schrieb:Seltsames Verständnis einer parlamentarischen Demokratie...Überhaupt nicht. Bin mir gerade nicht sicher ob du den Satz verstanden hast.
schluesselbund schrieb:Schliessen diese ein Bündnis bestimmt die grösste Partei, womit dann die Wähler der schwächeren Parteien weder Fisch noch Vogel gewählt haben.Diese bezieht sich auf CDU FDP AFD als eine Gruppe. Die andere SPD linke und grünen.
Dein Beitrag zeigt mir, dass du der Partei mit den meisten Stimmen gleichzeitig deren Kandidat für das Kanzleramt als gewählt siehst. Womit die Wahlen zur reinen Kanzler Wahl verkommt. Dem ist jedoch nicht so.
lawine schrieb:Ablauf der Wahl im Deutschen BundestagDer Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) vom Bundestag gewählt. Im ersten Wahlgang schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Rechtlich steht es dem Bundespräsidenten dabei frei, wen er vorschlägt (in der Praxis schlug der Bundespräsident immer den Kandidaten der koalierenden Fraktionen bzw. Gruppen vor). Wird dieser mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (d. h., mehr als der Hälfte der Mitglieder – Kanzlermehrheit) gewählt, so muss der Bundespräsident ihn zum Bundeskanzler ernennen. Bisher folgte der Bundestag immer dem Vorschlag des Bundespräsidenten. Ist der erste Wahlgang erfolglos, so hat der Bundestag 14 Tage Zeit einen Bundeskanzler zu wählen, ohne dass ein Vorschlag des Bundespräsidenten erforderlich ist. Das Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten für den ersten Wahlgang verleiht damit nur formale Macht. Innerhalb der 14 Tage können beliebig viele Wahlgänge stattfinden (oder keiner). Auch hier ist gewählt, wer die absolute Mehrheit bekommt. Kommt keine erfolgreiche Wahl innerhalb der 14-Tage-Frist zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit). Erfolgt die Wahl mit Kanzlermehrheit, so muss der Bundespräsidenten ihn zum Bundeskanzler ernennen. Erfolgte die Wahl aber nur mit relativer Mehrheit, so hat der Bundespräsident die Wahl, ob er den Gewählten zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.http://www.wahlrecht.de/lexikon/bundeskanzlerwahl.htmlGenau das beschreibt die parlamentarische Demokratie. (Betreff Wahlen leider zu wenig gelebt.)
Sollte obiger Beitrag zutreffen wünscht du dir eine Kanzlerwahl.
Wenn nicht, musst du akzeptieren, dass es parlamentarische Mehrheiten wie Volksmehrheiten gibt. Nur eben die parlamentarische Mehrheit obsiegt.
Von daher sollten Wähler eine Partei wählen deren Gedankengut ihnen am nächsten kommt. Das ist ja der Sinn von Wahlen. Die Änderungen stellen sich mit der Zeit von selbst ein. Ich würde nie ein Aushängeschild wählen.
So nun aber zu deiner Anmerkung:
canales schrieb:Willst Du dann so lange wählen lassen, bis eine Partei die absolute Mehrheit hat?Braucht es ja nicht, dass eine Partei das absolute Mehr erzielen muss. Bei einem relativen Mehr könnte sie alleine regieren. Ob sei nun den Kanzler stellt oder nicht. Da jedoch beides nicht zutrifft muss halt ein Kontrakt her. Es lässt sich so einfacher eine parlamentarische Mehrheit finden.