Völkermord: Herero und Nama verklagen Deutschland
07.01.2017 um 22:12Anzeige
Wie oft denn noch? Es geht hier nicht um Individuen, sondern um einen Staat (Deutschland) und um zwei Völker (Herero und Nama). Ein Staat hat Verantwortung für seine Geschichte, auch wenn die konkreten Akteure längst tot sind. Völkerrechtliche Verträge erlöschen ja auch nicht plötzlich, wenn der Unterzeichner stirbt.Maite schrieb:Was für Täter? Kaiser Wilhelm ist längst tot und ich lasse mich nicht in Kolllektivhaftung nehmen
Der Völkermord steht nicht im Zusammenhang mit dem Diamantenabbau. Dieser begann in Deutsch-Südwestafrika erst ab 1908 im Ort Kolmanskop, der mitten in der Namibwüste liegt, außerhalb des eigentlichen Siedlungsgebiets von Herero und Nama. Gäbe es einen Zusammenhang, könnte man deine Frage mit "Ja" beantworten.Lambach schrieb:Hypothetisches Szenario: Ein Kolonialist geht um 1900 nach Afrika, tötet dort ein paar Einheimische und kehrt mit einem Sack voller Diamanten als steinreicher Mann in sein Land zurück. Das geraubte Vermögen wird von Generation zu Generation weitervererbt (man lässt es "arbeiten"), jeder Nachfahre profitiert davon, ohne jemals eine eigene Leistung dafür erbracht zu haben.
Seid ihr der Meinung, daß man zumindest einen Teil dieses Vermögens zurückzahlen sollte, wenn die Nachfahren der Ermordeten das zurückfordern, was einst ihren Vorfahren gehört hat?
Danke für die Antwort.DerKlassiker schrieb:Gäbe es einen Zusammenhang, könnte man deine Frage mit "Ja" beantworten.
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964 (Archiv-Version vom 16.01.2017)
Ich weiß, daß das Beispiel nicht wirklich greift. Dennoch finde ich, man sollte nicht so tun, als könnten Ereignisse, nur weil sie schon vor hundert Jahren oder mehr stattgefunden haben, nicht auch heute noch Auswirkungen auf Nachfolgegenerationen haben.Maite schrieb:Ich kann dein Beispiel zwar verstehen, aber es greift nicht richtig. Die Anspruchnehmer müssten den Diebstahl belegen können, das wird schwierig.
Wenn Herr Fritz jemanden umbringt dann hat er auchnoch daran zu zu knabbern wenn er sich jetzt in Schmidt umbenennt...Juvenile schrieb:So wie ich das verstehe ist die BRD nicht der Rechtsnachfolger des DR.
Genauso ist es, Die Bundesrepublik kann nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches sein, weil sie das Deutsche Reich ist.Nerok schrieb:Bundesrepublik = Deutsches Reich nur mit einem anderen Namen und anderen Grenzen.
Doch das tut es...Die Bundesrepublik IST das Deutsche Reich.Maite schrieb:Das Bverfgurteil ist zudem alt und spiegelt die Lebenswirklichkeit nicht wider.