Link: stern.de (extern)Der ganze Brief kann man im Link lesen hier ein kleiner Auszug ....
* DasInternet ist eine selbständige Infrastruktur. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- undFernsehanbieter sind für die Aufrechterhaltung des Selbigen nicht nötig. Das Internetgehört jedem, der sich ob als Anbieter oder User einbringt. Somit fehlt jederBesitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zuerheben. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client nicht zwangsläufig auf einenbestimmten Server zugreift. *
* Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland würdennach Beendigung des Moratoriums für einen weltweit kostenfreien Empfang derRundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands über dasInternet bezahlen. Dies sehen wir als eine grobe Ungleichbehandlung ins besonderegegenüber den Mitbürgern in der EU an.
* Es besteht ein erheblicher Zweifel, obdas Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftragentspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hatauch die EU-Kommission geäußert.
*In den vergangen Wochen wurde seitens IhrerHäuser mehrfach darauf verwiesen, die Verlängerung des Moratoriums sei in der Kürze derZeit nicht mehr durchführbar. Wir erachten diese Aussage als unrichtig, da es sichlediglich um die Änderung einer einzigen Zahl im Rundfunkgebührenstaatsvertrag handelt.Alle Landesparlamente haben vor Ende des Jahres noch mindestens zwei Plenarsitzungen.Eine Änderung dieser einen Zahl ist daher aus unserer Sicht durchaus möglich.
*Die Menschen, Ihre Wähler, werden Ihre Entscheidung in dieser Frage nicht vergessen.