@polyprionich bin kein jurist.....weiß auch nicht, wo du das wieder gelesen habenwillst.
aber sie haben mein grundstück betreten. mein grundstück stellt einbefriedetes
gelände dar. wenn sie es gegen meinen willen betreten, machen sie sichentweder
der "ruhestörung, des einberuches, oder des landfriedensbruches" strafbar.
ist alles eine frage der kausalität. da ich aber von meinem grundstückgesprochen habe, ist die kausalität gegeben, da ich mein grundstück kennen.