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Notstandsermächtigungsgesetz in Ungarn
22.01.2016 um 17:14Viktor Orbán erwägt ein neues Notstandsgesetz im Verfassungsrang, gegen das sich das französische wie eine Kuschelverordnung ausnimmt.
Für 60 Tage kann die Regierung den Notstand ausrufen und mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament danach verlängern. Gemeinsam mit Jobbik hat der Fidesz diese Zweidrittelmehrheit, und es wird davon ausgegangen, dass die Neo-Pfeilkreuzler-Partei Jobbik mitziehen wird.
Für 60 Tage kann die Regierung den Notstand ausrufen und mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament danach verlängern. Gemeinsam mit Jobbik hat der Fidesz diese Zweidrittelmehrheit, und es wird davon ausgegangen, dass die Neo-Pfeilkreuzler-Partei Jobbik mitziehen wird.
Die Grenzen schließen – für alle, nicht nur für Flüchtlinge. Menschen umsiedeln. Ausgangsverbote verhängen. Demonstrationen verbieten. Internet- und Mobiltelefondienste abschalten. Den Bürgern jeden Kontakt mit Ausländern untersagen. All das könnte die Regierung des rechtsnationalen ungarischen Premiers Viktor Orbán im Falle einer Terror-Notlage tun, wenn ihr Entwurf für eine diesbezügliche Verfassungsänderung mit dazugehörigem Gesetz im Parlament durchgeht. Dessen nächste Sitzungsperiode beginnt im Februar. Der "Terror-Notstand" ist in dem bis vor kurzem geheimen Entwurf denkbar vage definiert. Er kann von der Regierung "im Falle einer bedeutenden Terrorgefährdung oder eines Terroranschlags" verhängt werden. Dafür braucht es keiner Zustimmung des Parlaments. Erst die Verlängerung, die nach 60 Tagen fällig wird, ist an eine Zweidrittelmehrheit im Parlament gebunden.Quelle: http://derstandard.at/2000029521185/Ungarns-Regierung-will-noch-mehr-Macht
Das Gesetz würde die Regierung zu unumschränktem Regieren auf dem Verordnungswege ermächtigen. Mit ihren Erlässen könnte die Führung des Landes "die Anwendung einzelner Gesetze aussetzen, von gesetzlichen Bestimmungen abweichen sowie sonstige besondere Maßnahmen treffen", heißt es in dem Entwurf der Verfassungsänderung. Der dazugehörige Gesetzesentwurf zählt einen Teil der "besonderen Maßnahmen" auf, zu denen der Terror-Notstand die Regierung bevollmächtigen würde.