@Cathryn Bzgl. deiner Frage wegen dem Gehalt in 6 Wochen erst:
Es gilt das Zuflussprinzip. Heisst, es kann nur im Monat das angerechnet werden, was man im Monat auch bekommt. Bekommt man nix, hat man Anspruch, auch wenn man einer Arbeit nachgeht.
Bsp.:
01.10. Arbeitsbeginn
15.11. erstes Gehalt, inkl. rückwirkend für den ganzen Oktober
Da man im Oktober aber keinerlei Geldzufluss hatte, steht einem für den ganzen Oktober ALGII zu.
Nur weil man THEORETISCH im Oktober sein Gehalt bekommen müsste, können die ARGEN nicht sagen "sie gehen doch arbeiten und bekommen Gehalt".
Es ist auch nicht Darlehensweise zu geben.
Viele ARGEN behaupten das zwar, dass man es zurückzahlen müsste, wenn man es überhaupt bekommen sollte, aber dem ist eben nicht so.
Es gilt eben immer das Zuflussprinzip.
Außer natürlich, man hätte rechtlichen direkten Anspruch (Der Arbeitgeber weigert sich Gehalt zu zahlen). Dann gibt die ARGE es Darlehensweise, und wenn du dann deine Anspruch bekommst, musst du es natürlich zurückzahlen.
Da aber bei Arbeitsantritten immer im Vorfeld abgeklärt wird, wann man sein erstes Gehalt bekommt...