@FF FF schrieb:Wie viele Warnungen Frankreich in den letzten Monaten wohl erhalten hat, und nach welchen Kriterien entschieden hat, wer beobachtet wird?
Genau, wenn man das wüsste, es müssen ja trotz allem nicht nur potentielle alKaidaTerrorattentäter, sondern die ganze Palette von Gefährder, von extrem re bis extrem li, nach wie vor auch im Visier behalten werden.
Plus noch die ganze Flüchtlingsproblematik.
Fahnder sind da ziemlich gefordert,
eine genaue Überwachung gar nicht möglich.
Aber es ist schon auffallend, auch in letzten Attentate in Türkei, oder die in Frankreich Januar,
Täter eigentlich bekannt waren,
diesmal in Frankreich Syrienaufenthalter darunter,
ich hoffe nicht das dies sich häuft.
Umgang mit Syrienrückkehrern – zwischen Repression und Reintegration
Etwa ein Drittel der Ausgereisten ist wieder zurückgekehrt. Für deutsche Behörden stellen vor allem diejenigen Jihadisten, die vom "Heiligen Krieg" zurückkehren, eine besondere Bedrohung dar, weil sie Erfahrungen im Kampfeinsatz, in der Schusswaffennutzung, im Bombenbau oder in der Rekrutierung von neuen Anhängern mitbringen. Einige der Rückkehrer sind traumatisiert und desillusioniert, andere sind radikalisiert und kommen mit dem Auftrag und dem Willen zurück, den Terror nach Deutschland zu bringen. Ihre Hemmschwelle zu aktiver Gewalt könnte deutlich gesunken sein. Daher müssen Syrienrückkehrer gemäß der derzeitigen Rechtsprechung damit rechnen, dass gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt werden. Das hat damit zu tun, dass die Bundesanwaltschaft die Mittel des Terrorismusstrafrechts möglichst effektiv einsetzen möchte, um die Bevölkerung vor möglichen Anschlägen zu schützen, denn die Rückkehrer werden als unkalkulierbares Risiko gesehen. In diesem Kontext wurden die Mittel für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz erhöht und 750 neue Stellen geschaffen.
Bei vielen Rückkehrern ist es trotz Ermittlungsverfahren oft unbekannt, ob sie tatsächlich militärisch ausgebildet wurden. Und vor allem ist es sehr schwer ihnen rechtstaatlich nachzuweisen, dass und in welchem Umfang sie an Kriegsverbrechen beteiligt waren. Zumal die rechtliche Grundlage für eine Verurteilung dieser nicht unbedingt sicher ist. Somit sind die Gerichte auf die Aussagen von Betroffenen angewiesen.
http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/207441/syrien-ausreisende-und-rueckkehrer