@Gute_Luise Die Obdachlosen bekommen von der jeweiligen Kommune teilweise,
aber nicht einheitlich, ein Tagegeld fürs Essen und dürfen ca.5 Tage bleiben,
dann werden die Leute i.d.R. weitergeschickt, in einen anderne Ort;
wenn ein Obdachloser seinen Willen bekundet an einem Ort bleiben zu wollen,
dann kommt es oft zu Abwimmelungstaktiken, bis zur Drohung einer Anzeige wegen Landstreicherrei;
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Die Meldegesetze sind für die Meldebehörden bzw. die Kommunen und Städte unter vorgehaltener Hand einzuhalten,
wenn es sich um Leute geht, welche Einkommensteuer und sonstige Umstätze in die Gemeinde eintragen;
wer sich keine Wohnung mieten oder leisten kann, wird von den Gemeinden solange herumgeschoben bis er stirbt, weil es keine Asylwohheime für Obdachlose gibt.
Dass Kommunen, Gemeinden oder Städte die Meldegesetze und die Grundrechte auf diese Weise
umgehen interessiert niemanden, weil der Status der Obdachlosikeit nicht wirklich geregelt ist.
Es ist ein rechtliches Dunkelfeld - und dieses Dunkelfeld existiert seit dem 2.Weltrkieg,
weil die BRD kein Sozialstaat ist.
Im Grunde müßte jeder Obdachlose in Deutschland Asyl beantragen dürfen, damit er in einem Asylwohnerheim leben kann.