@Forseti70 Forseti70 schrieb:Du solltest Dich schon etwas mit dem Grundrecht auf Asyl (das eben recht eindeutige Beschränkungen hat) auseinandersetzen.
Ist ja auch Teil der Kritik:
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" formulierte der Parlamentarische Rat kurz und prägnant im Absatz 2 des Artikels 16. Er zog die Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der viele Deutsche auf Asyl angewiesen waren.
Vor dem Blick auf die Inhalte lohnt es, sich die Länge des neuen Artikels 16a vor Augen zu führen. Der schlichte Satz des Parlamentarischen Rats ist durch eine Fülle an Einzelregulierungen ergänzt worden, welche die ursprüngliche Fassung auf das Vier zigfache ausdehnen. Dem steht z.B. der Charakter der amerikanischen Verfassung entgegen, die fast auf die zwei Tafeln der zehn Gebote passt und nur vorsichtig durch Amendments ergänzt wird. Sie gibt grobe Richtlinien vor, die durch die Rechtsprechung ausgelegt werden. Je jünger die Verfassungen sind, desto ausführlicher werden sie; diesen Trend zeigen die neuen Verfassungen in den osteuropäischen Staaten und eben auch die Änderungen im Grundgesetz.
Einige Juristen sind der Meinung, die Einzelheiten des Artikels 16a hätten in ein einfaches Gesetz gehört und ihre Aufwertung zum Verfassungsrang schade der Autorität des Grundgesetzes. Das schmälert jedoch nicht die Bedeutung des neuen Asylrechts. Neu ist die Ausklammerung von (Bürger-) Kriegsflüchtlingen aus dem Asylrecht, die im Ausländergesetz einen eigenen Rechtsstatus er halten haben. Nach den Paragraphen 32 und 54 des Ausländergesetzes kann der Bundesinnenminister gemeinsam mit den Ländern Kriegsflüchtlingen begrenzten Aufenthalt gewähren, wie im Fall der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien geschehen. Neu sind aber vor allem die "sicheren Herkunftsstaaten" und die sogenannte "Drittstaaten-Regelung".
Die Kritik geht vor allem in die Richtung, dass es sich die Exekutive immer dreister erlaubt, ohne die Befragung des politischen Souveräns, quasi per ordre du mufti, in "Hoheitsrechte" der Legislative einzugreifen und sich nach und nach ihr eigenes Grundgesetz zusammen zu basteln, das mit dem ursprünglichen und dessen Absicht rein gar nichts mehr zu tun hat, so dass man sich fragen muss, ob die Grenzen der Demokratie nicht schon längst durchbrochen sind. Aber Verfassungsrechtler (Anwälte) werden ja immer erst aktiv, wenn man ihnen Millionensummen rüberschiebt.
Forseti70 schrieb: Und es ist sicher schon enormer Schaden entstanden.
Du hast immer noch nicht die Frage beantwortet: für wen? Für die Flüchtklinge, für das Volk oder für das Grungesetz?
Forseti70 schrieb:Selbstverständlich entsteht Schaden. Das möchte ich hier nicht näher ausführen
Angst vor einer Diskussion?
Forseti70 schrieb:und das Erstarken von Pegida ist (wenn Du so willst) sicher auch ein Schaden.
Das muss man halt in Kauf nehmen.