Wie könnte ich die Bundesrepublik Deutschland anklagen?
10.10.2014 um 22:31LincolnReturns schrieb:Das Grundgesetz unterliegt dem Kommunismus, eine Verfassung unterliegt der Demokratie.Erläutere den Unterschied?
Wärend das Grundgesetz uns Wahlen, Parteibildungen und Meinungsfreiheit garantiert - wo hat das mit Kommunismus zu tun?
Ich möchte in der letzten Zeile, die freie Entscheidung hevorheben.Kann man ja machen - müssten 51% der Menschen in Deutschland der neuen Verfassung zustimmen?
Und was soll da stehen? Keine Ausländer?
Wird sicher schön :3
LincolnReturns schrieb:In der letzten Zeile heißt es (dieses) Grundgesetz, nicht ("diese") VerfassungDas stimmt nicht - sie wird wo als Vrfassung erwähnt:
BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009, Absatz-Nr. 218; vgl. dazu die Bezeichnung des Grundgesetzes als „deutsche Verfassung“ in 2 BvR 1481/04 vom 14. Oktober 2004, Absatz-Nrn. 33, 35 oder „unsere bundesstaatliche Verfassung“ in BVerfGE 16, 64 (79).
Aldaris schrieb:Bist du etwa auch einer aus der KRR-SzeneWohl kaum zu hinterfragen, wer erzählt Deutschland sei eine GmbH