@smokingun smokingun schrieb:der vertrag beinhaltet auch dies:
na und?
Das berechtigte die Maidaner am nächsten Tag nicht dazu das Parlament und die Präsidentenkanzlei in Ihre Gewallt zu bringen.
smokingun schrieb:der präsident wurde aber nicht geputscht ER ist in der nacht nach Russland ABGEHAUEN.
Aber natürlich! Er ist einfach abgehauen - um aus dem Exil zu behaupten er sei nach wie vor der legitime Präsident der Ukraine... Wie sinnlos ist das denn? Janukowitch hat sich mehrmals schriftlich und per Video an die Weltgemeinschaft gewandt mit Gewalt vertrieben worden zu sein. Zählt das nicht?
Und selbst wenn er einfach so abgehauen wäre - wie du behauptest. So gibt es sogar in der am 21. Februar vereinbarten Verfassung klare Regeln wie ein Präsident abzuwählen geht. Und das geht eben nicht an einem Tag per Abstimmung. Da gibt es gesetzlich geregelte Verfahren.
http://www.verfassungen.net/ua/verf96-i.htmArtikel 111. Der Präsident der Ukraine kann des Begehens von Hochverrat oder eines anderen Verbrechens vom Parlament der Ukraine in einem Amtsenthebungsverfahren vorzeitig des Amtes enthoben werden.
Die Frage der Amtsenthebung des Präsidenten der Republik in einem Amtsenthebungsverfahren wird von der Mehrheit der durch die Verfassung bestimmten Anzahl der Mitglieder des Parlaments der Ukraine initiiert.
Zur Durchführung der Untersuchung bildet das Parlament der Ukraine eine besondere nichtständige Untersuchungskommission, der ein Sonderstaatsanwalt und Sonderermittler angehören.
Die Schlußfolgerungen und Vorschläge der Untersuchungskommission werden auf einer Sitzung des Parlaments der Ukraine behandelt.
Bei vorliegen ausreichender Gründe faßt der Oberste Rat der Ukraine mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen der durch die Verfassung bestimmten Anzahl seiner Mitglieder den Beschluß über die Anklageerhebung gegen den Präsidenten der Ukraine.
Der Beschluß über die Amtsenthebung des Präsidenten der Ukraine im Amtsenthebungsverfahren wird vom Parlament der Ukraine mit der Mehrheit von mindestens drei Vierteln der durch die Verfassung bestimmten Anzahl seiner Mitglieder nach der Prüfung der Sache durch das Verfassungsgericht der Ukraine und nach Erhalt seines Gutachtens bezüglich der Einhaltung des verfassungsmäßigen Verfahrens der Untersuchung und Behandlung des Amtsenthebungsverfahrens und des Gutachtens des Obersten Gerichts darüber, daß die Handlungen, deren der Präsident der Ukraine angeklagt wird, den Tatbestand des Hochverrats oder eines anderen Verbrechens erfüllen, gefällt.
Und was war am 22. Februar wirklich geschehen?
Spiegel berichtet am 22.02
http://www.spiegel.de/politik/ausland/kiew-unter-kontrolle-der-opposition-a-955102.htmlWiktor Janukowitsch wurde vom Parlament in einer vom Fernsehen übertragenen Sitzung seines Amtes enthoben. Am 25. Mai sollen Wahlen stattfinden. Für die Absetzung Janukowitschs haben 328 Abgeordnete gestimmt - wie viele Enthaltungen und Gegenstimmen es gegeben hat, ist nicht bekannt. Insgesamt hat das ukrainische Parlament 450 Sitze.
Das ist kein ordentliches Amtsenthebungsverfahren wie in der Verfassung beschrieben.
Es wurde keine Untersuchungskommission gebildet der ein Sonderstaatsanwalt und ein Sonderermittler angehörten.
Die Schlussfolgerungen der Untersuchungsergebnisse wurden nicht behandelt.
Der Oberste Rat hat keinen Beschluss über die Anklageerhebung gefasst.
Die Anklageerhebung ist nicht durch das Verfassungsgericht geprüft worden.
Und die 3/4 Mehrheit wurde auch nicht erreicht.
Also bitte lieber
@smokingun du kannst natürlich auch weiter leugnen, dass in der Ukraine ein Putsch stattgefunden hat. Das ändert nichts an den Gesetzen und Tatsachen.