@Fedaykin Fedaykin schrieb:Für gewöhnlich ist sowas aber schon in de AGB abgehandelt.
wir reden hier sicherlich nicht von einem "gewöhnlichen" 0815 Geschäftsfall.
Bei solchen Größenordnungen gibt es gewöhnlih klar ausformulierte Verträge wo sich auch solch Themen klar und individuell vereinbart werden und sich im Regelfall erstrangig direkt im Vertrag widerfinden.
Und Auftraggeber ist in diesem Fall Russland, die werden sicherlich nicht die AGB´s von Auftragnehmer übernehmen
:)Mann, manchmal ist dein Universalwissenstand nicht ganz ausreichend
:)Und sicherlich nicht das erste mal, dass Russland so einen Vertrag abwickelt und sicherlich auch wissen, wie sie als Auftraggeber u.a. das Thema Embargo/Nichtlieferung es am Besten verhackstücken