@Buhmann0815 HAbe ich INTERVENTION geschrieben ?
Du hast geschrieben.
Das Land kann nicht mehr entscheiden mit wem (und ob) es Krieg führt oder mit wem es sich verbündet, tanzt es aus der Reihe kommen wieder Alle in den Käfig.
Krieg führen bedeutet nichts als das man eigene Streitkräfte ins Land X (völkerrechltich fremdes Territorium) versendet um bestimmte Ziele zu erreichen. Sprich die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Dies ist gleichzusetzen mit militärischer Invasion bzw. einer militärischen Intervention (sinngleich).
Nein, Deutschlnad kann ebent nicht Krieg erklären, kann sich nur verteidigen und an Missionen teilnehmen, das ist kein Krieg. Aber das verstehst Du noch nicht, mein Junge.
Du bist nicht einmal in der Lage das geschriebne von dir inhaltsgemäß richtig wiederzugeben. Das völlige Außerachtlassen der rechtlichen Überschneidungen im Bereich internationalem Recht sowie bei den Deutungshochheiten der beiden Begrifflichkeiten Intervention und Kriegserklärung.
Das Erstere setzt das Letztere nicht voraus und das Ausführen des Ersteren führt unmittelbar zum Inkrafttreten Letzteren. Diese Implikation besitz im Umkehrschluss keinerlei Geltungsbereich. Zumal das Letztere in verschiedenen Formen erfolgen kann.
Das was tatsächlich verfassungsbasierend verboten ist, ist der Angriffskrieg
sowie eine Teilnahme daran, deren rechtlichen Rahmenbedingungen allerdings sehr unscharf gekennzeichnet sind, was wiederum deren mühelose Aushebelung begünstigt.
Nur weil bei der Exekutivgewalt keinerlei Bereitschaft für eine Intervention vorhanden ist, bedeuted es mitnichten dass eine von Deutschland angeführte bzw. im Alleingang stattfindende Intervention/Invasion auf welcher Grundlage auch immer verboten ist. Denn die rechtlichen Bestimmungen des Zweiplusvier Vetrages besitzen einen sehr geringen Tauglichkeitsgrad.