@def Das sind alles Spekulationen, wohlmöglich war die Wiese nicht umzäunt und als der Bauer es als Privateigentum angab und die Polizei zugegen war, mögen diese evtl ein Bußgeld ausgestellt haben mit dem Hinweis, das es 48 Stunden Zeit ist zu packen oder sonstiges in der Art.
Vielleicht willigte der Bauer wenn auch unwirsch sogar ein.
Wir wissen das alles nicht und von daher ist es auch fraglich und eben keinstenfalls zwingend, ob da nun überhaupt eine Straftat vorliegt.
Mietwohnungen werden erst nach ewigen Zeiten geräumt, daran verzweifelt jeder Vermieter. Besetzte Häuser werden Jahrelang nicht geräumt, hie reden wir wie gesagt von einer Wiese und auch wenn das Wort nicht gut gelitten ist, so scheint mir da dennoch die Verhältnismässigkeit weiterhin relevant.
Erforderlichkeit etwa zur Zwangsräumung, Inhaftierung usw. ist nur dann gegeben, wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen und die Allgemeinheit weniger belastet.
Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen.
Das sind die gesetzlichen Hintergründe wie sie hier in Deutschlaand gelten, schätze das es in Österreich kaum anders ist und wenn man sich derlei Aspekte zu Gemüte führt stellt man fest,
das die Polizisten umsichtig und verhältnismäßig reagiert haben, vielleicht auch einen alternativen Stellplatz suchten etc.
Die Sache ist gut und glimpflich für alle Betroffenen ausgegangen und es seie mir die Anmerkung gestattet das es nur eine Lapalie war. Nicht um das Privateigentum des Bauern an der Wiese zu negieren, sondern es ist einfach nur eine Lapalie, kein Einbruch oder schlimmeres.