HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:32
yo! Keine alte S.. kennt sich mit den Gesetzen des Hartz4 überhaupt aus;) so sieht es aus.......
nich ma die am AA :)
KEINER!!!
Das ist das beste an diesem Gesetz;)*fg*
Es gibt zwei Arten, sich zu täuschen:
Eine besteht darin, zu glauben, was nicht ist;
die andere besteht drin, nicht glauben zu wollen, was ist.
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:33
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/-,11826/Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV.htm
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:34
nur Leutz hier die KA haben:(
das nervt........
Es gibt zwei Arten, sich zu täuschen:
Eine besteht darin, zu glauben, was nicht ist;
die andere besteht drin, nicht glauben zu wollen, was ist.
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:35
Das Wichtigste in Kurzform:
Wer hat Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) - und wie hoch ist es? Und was bedeutet eigentlich "erwerbsfähig" oder "hilfebedürftig"?
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Einen Anspruch auf diese Grundsicherung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder (Bedarfsgemeinschaft). Das Arbeitslosengeld II (ALG II) folgt, wenn das - sich am letzten Nettolohn orientierende -Arbeitslosengeld I endet.
Personen, die bis zum 31. Januar 2006 arbeitslos werden, erhalten das Arbeitslosengeld I - wie bisher - für die Dauer von maximal 32 Monate (57-jährige und ältere). Erst wenn diese Anspruchsdauer erschöpft ist, erhalten sie die neue Grundsicherung Alg II.
Personen, die nach dem 31. Januar 2006 arbeitslos werden, erhalten das Arbeitslosengeld I noch 12 Monate, beziehungsweise über 55-Jährigen noch 18 Monate.
Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Als hilfebedürftig gilt man, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Familienangehörige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben, so genanntes Sozialgeld. Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe.
Bundesweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen: Das Arbeitslosengeld II beträgt 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern.
Das Sozialgeld beträgt zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahre im Westen 207 Euro, im Osten 199 Euro. Hinzu kommen wenn nötig Unterkunfts- und Heizkosten.
Eigenes Vermögen wird angerechnet, wenn es die jeweils geltenden Freibeträge übersteigt. Freibeträge für Zuverdienste werden gegenüber der bisher geltenden Sozialhilfepraxis angehoben, um so stärkere Arbeitsanreize zu schaffen.
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II wird für zwei Jahre ein Zuschuss gezahlt. Er wird nach dem ersten Jahr halbiert.
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:36
Arbeitsgelegenheiten gehören zu den Eingliederungsleistungen die in § 16 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geregelt sind und ab Jahresbeginn 2005 gelten. Diese - teilweise auch als "Gemeinwohlarbeiten" bezeichneten - Tätigkeiten sind abgeleitet aus den Arbeitsgelegenheiten in §19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Wer einer solchen Tätigkeit nachgeht, erhält weiterhin die Hilfeleistung - also Arbeitslosengeld II -und zusätzlich eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 Euro je gearbeiteter Stunde (als Durschnitt vorgesehen). Die verrichteten Arbeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein (Beispiel: soziale Betreuungsarbeiten in der Altenpflege und bei der Kinderbetreuung sind gemeinnützig, da sie der Gesellschaft zugute kommen und sie sind zusätzlich, wenn sie zusätzlich zu den Aufgaben erbracht werden, die die normalen Altenpflegekräfte und Erzieherinnen nicht leisten können).
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:40
Hartz 4 heißt nimm ein Euro Jobs an, oder du verhungerst fast! Unter diesem Zwang ist der Prostitution Tür und Tor geöffnet! Den formelen Quatsch darüber was Harz IV sein soll, kann man sich völlig sparen.
Im übrigen dienten die Einsparungen von Harz IV, von 2,5 Mrd Euro auch nur dazu genau diese Summe den Einkommensmillionären zu schenken, über die Senkung des Spitzensteuersatzes von 3% dieses Jahr, jedem Millionär ca. 30.000 Euro im Jahr! Harz IV war also auch nur 100% Umverteilung von Arm nach Reich und sonst garnichts!
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:41
Soziale Sicherung in Deutschland bleibt mit Hartz IV auf hohem Niveau
Auch mit Hartz IV bleibt Deutschland im europäischen Vergleich in punkto "Soziale Sicherheit" ganz oben. Das beweist eine Studie des "Gegenseitigen Informationssystems der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR", kurz MISSOC.
In der Studie listet die MISSOC auf, wie es um die soziale Sicherheit in den EU- und EWR-Ländern steht.
Strengere Regeln in anderen Ländern
Was die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Arbeitslosigkeit betrifft, sind die meisten europäischen Staaten weitaus strenger als Deutschland:
* Frankreich beispielsweise rechnet Einkünfte aller Art auf den Mindestsicherungsbetrag (411,70 Euro für Singles und 617,55 Euro für Haushalte) an, abgesehen von so genannten "Spezialleistungen für spezifische Bedürfnisse".
* Spanien, Belgien, Schweden rechnen grundsätzlich alle Einkünfte, ungeachtet ihrer Art oder ihres Ursprungs an.
* In Italien werden bis auf Familienleistungen alle Leistungen angerechnet, jedoch muss das selbst genutzte Wohneigentum nicht aufgegeben werden.
* Besonders schwer haben es Hilfsbedürftige in Griechenland: Dort gibt es kein Mindestsicherungssystem.
Einkommen und Vermögen in Deutschland durch Hartz IV gut geschützt
Anders in Deutschland: Hier werden das Erziehungsgeld, Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Renten oder Beihilfen im Zusammenhang mit körperlichen Schäden sowie bestimmte Entschädigungen nicht angerechnet. Daneben können gezahlte Steuern, Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge ebenso vom Einkommen abgesetzt werden wie notwendige Ausgaben zur Einkommenserzielung.
Das Vermögen Hilfebedürftiger schützt Hartz IV durch einen Grundfreibetrag in Höhe von mindestens 4.100 Euro, der auch für Kinder gilt, und maximal 13.000 Euro. Zusätzlich steht jedem in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden ein Freibetrag von 750 Euro zu. Für vor dem 1. Januar 1948 geborene Menschen erhöht sich der Betrag sogar auf bis zu 33.800 Euro. Private Altersvorsorge ist ebenfalls geschützt (maximaler Freibetrag: 13.000 Euro, für Riester-Rente unbegrenzt). Selbst genutztes Wohneigentum angemessener Größe bleibt dem staatlichen Zugriff ebenso entzogen wie ein angemessenes Kraftfahrzeug.
Wohnung und Heizung: Wenige Länder so großzügig wie Hartz IV
Besonders deutlich werden die Unterschiede bei den sozialen Sicherungsstandards in Europa bei der Berücksichtigung von Wohnung und Heizung.
* Anders als in Deutschland, können Hilfsbedürftige in Belgien, Spanien, Portugal und Griechenland keine zusätzlichen Ansprüche geltend machen.
* Manche Länder zahlen zumindest ein Wohngeld (zum Beispiel Finnland, Norwegen, Island und Großbritannien).
* Ergänzende Wohnungsbeihilfen leisten unter bestimmten Voraussetzungen Dänemark, Italien, Luxemburg und Österreich. In diesen Ländern sind die Leistungen jedoch zum Teil der Höhe nach oder auf ältere Menschen beschränkt.
* Frankreich gewährt eine Sozialwohnungshilfe.
* Irland leistet einkommensabhängige Mietzulagen im Rahmen der Sozialhilfe oder Steuervergünstigungen für Hypothekenzinsen.
Weitgehend mit den deutschen Regelungen identisch sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung lediglich in den Niederlanden und in Schweden. Doch auch dort werden nur die Kosten für eine angemessene Unterkunft gezahlt.
Sozialstandards mit Hartz IV europaweit ganz oben
Deutschlands Sozialstandards stehen auch nach Inkrafttreten von Hartz IV im kommenden Jahr im europäischen Vergleich ganz oben: Niemand wird mittellos dank der Mindestsicherung des Arbeitslosengeldes II.
Neben den pauschalierten Regelleistungen für die Haushaltsangehörigen erhalten Bedürftige in Deutschland in angemessenem Umfang die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Daneben gibt es Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe, wie zum Beispiel Erstausstattungen für Bekleidung (auch bei Schwangerschaft und Geburt), Erstausstattungen für Wohnung und Haushaltsgeräte, Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung sowie kostenaufwändiger Ernährung.
Mit Hartz IV zahlt der Staat überdies Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Deutschland bleibt also wie bisher ein sozialer Staat, der die Existenz seiner bedürftigen Bürgerinnen und Bürger sichert. Hartz IV ändert daran nichts.
Einzelheiten zur sozialen Sicherung in der EU/EWR :
http://www.bundesregierung.de/artikel,-698221/Die-Leistungen-der-einzelnen-E.htm
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:44
Hartz 4 heißt nimm ein Euro Jobs an, oder du verhungerst fast! Unter diesem Zwang ist der Prostitution Tür und Tor geöffnet! Den formelen Quatsch darüber was Harz IV sein soll, kann man sich völlig sparen.
Oder du verhungerst fast? Das ich nicht lache! IHr habt ja wohl so keinen Plan wie gut es einem Harz IV empfänger geht, im Gegensatz zu Arbeitslosen in anderen LÄnder... besonders wenn man in rRichtung Osten schaut... aber auch in Italien z.b. isset richtig scheisse!
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:46
Desweiteren wäre ich als Arbeitsloser froh, einen Ein-Euro Job übernehmen zu dürfen! Immerhin hätte ich dann wieder eine Beschäftigung und mehr Geld zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:46
@oxy
nanana *kopfschüttel* so isses nu auch nich;)
uns geht es numa so wie den anderen;) das ist der Unterschied*g*
nich mehr besser, alles jammert nur noch:)
Es gibt zwei Arten, sich zu täuschen:
Eine besteht darin, zu glauben, was nicht ist;
die andere besteht drin, nicht glauben zu wollen, was ist.
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HartzIV - Zwang zur Prostitution?
02.02.2005 um 22:48
In Spanien Belgien und Portugal bekommst du nichtmals UNterhaltskosten erstattet...
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