Armut in Deutschland
09.04.2014 um 09:10"EXPRESS wollte wissen: Darf ein Hartz-IV-Empfänger überhaupt ein Auto fahren?"
Oh Leute, und jetzt die Antwort :
"Grundsätzlich darf er ein Fahrzeug besitzen. Das darf aber den Wert von 7500 Euro nicht übersteigen. Sonst besteht die ARGE darauf, dass der Wagen verkauft und von dem Geld der Lebensunterhalt solange bestritten wird, bis das Geld aufgebraucht ist"
@spiller1983
Wär es für dich cool, unverschuldet in die Arbeitslosigkeit zu rutschen und dein geliebtes Vehikel zu verkaufen?
Oh Leute, und jetzt die Antwort :
"Grundsätzlich darf er ein Fahrzeug besitzen. Das darf aber den Wert von 7500 Euro nicht übersteigen. Sonst besteht die ARGE darauf, dass der Wagen verkauft und von dem Geld der Lebensunterhalt solange bestritten wird, bis das Geld aufgebraucht ist"
@spiller1983
Wär es für dich cool, unverschuldet in die Arbeitslosigkeit zu rutschen und dein geliebtes Vehikel zu verkaufen?