@sterntaucherSoweit ich es mitbekommen habe, hat Nel ja beide Aspekte genannt: das Interesse der Gesellschaft an einer harten Bestrafung und die besonders grobe Fahrlässigkeit (die an einen Mord in der Fallgestaltung dolus eventualis grenzt), welche ebenfalls eine entschiedene Bestrafung erforderlich macht.
Über den ersten Aspekt wurde vor allem die Aussage von Reevas Cousine Kim Martin in seine Argumentation einbezogen, die nicht nur als Angehörige, sondern im Interesse der Gesellschaft sprach. Auch wurde hier das Ziel der Strafe in Form der Abschreckung potentieller anderer Täter aufgegriffen.
Mir fiel auf, dass Nel einige Male den Bezug zum Eventualvorsatz (dolus eventualis) herstellte – das Urteil der Richterin wurde ja diesbezüglich im Besonderen kritisiert, da sie offenkundig die geltenden Grundsätze nicht konsequent zur Anwendung brachte. Das Thema hat Nel erkennbar sehr beschäftigt – er muss an diesem Punkt sicher besonders mit dem Urteil hadern.