Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst
11.10.2013 um 21:37Ich habe mich schon geärgert. Man wollte mich und andere kurz vor Beginn der Verhandlung nicht mehr in den zu kleinen Saal lassen. Es sei ja schließlich schon voll. Nur weil wir sehr hartnäckig geblieben sind, hat man uns dann letztendlich noch in den Saal gelassen. Nun frage ich mich: Wäre ein Verbot, den Saal zu betreten, nicht schon als fehlerhafter Ausschluss der Öffentlichkeit zu werten gewesen - und somit ein durch die Revision angreifbarer Fehler? Wäre ich mal nicht so 'aufdringlich' gewesen..aber vielleicht gibt es ja noch andere Personen, die nicht in den Saal kamen...