@Lissy61 Da bin ich ganz gegenteiliger Meinung.
Es wäre aus mehreren Gründen ein Must gewesen. Gleichzeitig mit dem Auftrag, den Wagen von Herrn Obst Kriminaltechnisch untersuchen zu lassen.
Denn, der Gutachter des KTD merkte bei der Gerichtsverhandlung an, dass der Wagen so lange nicht gereinigt worden sei, dass er zwingend Spuren hätte haben sollen, sollte er denn für diese Entführung benutzt worden sein.
Wären nun die Schuhe des Herrn Obst gereinigt gewesen, hätte dies ein Auftrieb sein müssen, nach dem eigentlichen Tatfahrzeug zu suchen und zudem wäre die Frage im Raum gestanden, wer die Schuhe gereinigt hat.
Aussage eines Gutachters des Landeskriminalamts. Er hat am 2. Oktober erklärt, er habe im Geländewagen von Günter Obst keine Fasern von Gabriele Obsts Kleidung entdeckt. Hätte Günter Obst seine Frau in Halle ins Auto gezwungen und sie in den Wald gefahren, hätten zwingendKleidungsfasern im Wagen und Fasern des Wagens an der Kleidung sein müssen. »Daran kann auch eine intensive Reinigung des Autos nichts ändern«, sagte der Wissenschaftler
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2013-10-07-lange-haftstrafe-guenter-obst-fuer-gefordert-9275667/703/ Ohne den Herrn Obst dafür kritisieren zu wollen, doch machte eine irgendwo gelesene Meldung ebenso gemacht vom selben Gutachter, deutlich, dass Herr Obst keinen peniblen Putzwahn hatte, also der Wagen sehr schmutzig war. Gereinigte Schuhe also, wären ein Grund gewesen, sie zwingend Kriminaltechnisch untersuchen zu lassen.
Hinzu kommt, dass Herr Obst am Entführungsmorgen, von mindestens einem Polizeibeamten gesehen worden ist. Der also beschreiben konnte, was Herr Obst an diesem Tag getragen hatte.
Da diese Kleidung in Folge also nicht verschwunden war und keine Tatrelevanten Spuren daran gefunden werden konnten, entlastet ihn das ebenfalls. Dass es keinen Auftrag für solche Untersuchungen gegeben hat, kann man unmöglich einem Beschuldigten anlasten.