http://www.nwzonline.de/interview/urteil-wird-ohne-neue-verhandlung-ueberprueft_a_1,0,2087813369.html (Archiv-Version vom 23.01.2016)03.11.2012
Interview
Urteil wird ohne neue Verhandlung überprüft
Jürgen Westerhoff
Christian Landowski
Das Thema: Revision im Strafprozess Im Interview: Christian Landowski Zur Person: Christian Landowskiist Oldenburger Rechtsanwalt und hat im sogenannten Funke-Prozess den damaligen Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), Hans-Peter Blohm, vertreten. Gegen das Urteil hat er jetzt Revision eingelegt.
Frage: Gegen das Urteil im sogenannten Funke-Prozess haben Sie für Herrn Blohm Revision eingelegt. Was bedeutet dies?
Landowski: Die Revision kann gegen Urteile des Landgerichts eingelegt werden. Hierfür ist eine Frist von einer Woche ab Urteilsverkündung zu beachten.
Frage: Wie geht es dann weiter?
Landowski: Das Gericht hat dann innerhalb bestimmter Fristen das Urteil fertigzustellen. Die Frist, die dem Gericht hierfür zur Verfügung steht, ist abhängig von der Anzahl der Hauptverhandlungstage. Im vorliegenden Fall sind das neun Wochen seit Urteilsverkündung. Danach wird das Urteil durch das Landgericht an den Angeklagten und seinen Verteidiger zugestellt. Nach Zustellung des Urteils ist die Revision zu begründen.
Frage: Was kann an einem Urteil falsch sein, um es mit einer Revision anzugreifen?
Landowski: Es kann eine formelle Revisionsrüge geben, wenn das Gericht auf dem Weg zur Urteilsfindung Verfahrensfehler gemacht hat. Teilweise gibt es noch Möglichkeiten, in diesem Zusammenhang Fehler im Ermittlungsverfahren zu rügen. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Rahmen der formellen Rüge vorzutragen, dass das Gericht seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. Mit der materiellen Rüge kann vorgetragen werden, dass der von dem Gericht festgestellte Sachverhalt, also der Ablauf des Tatgeschehens, mit den Voraussetzungen der strafrechtlichen Vorschriften nicht übereinstimmt. Es soll somit in diesem Zusammenhang überprüft werden, ob der geschilderte Lebenssachverhalt mit den Anforderungen einer Strafbestimmung in Übereinstimmung zu bringen ist. Mit der materiellen Rüge wird auch geprüft, ob das Gericht bei der Strafzumessung von den richtigen Gründen ausgegangen ist.
Frage: Findet dann eine neue Hauptverhandlung statt?
Landowski: Nein, in der Regel ist die Revision ein reines schriftliches Verfahren.
Frage: Wie lange dauert ein solches Revisionsverfahren?
Landowski: Zwischen der Anfertigung der Revision durch die Verteidigung und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes können mehrere Monate liegen.
Frage: Wie könnte eine Entscheidung aussehen?
Landowski: Die Entscheidung kann mit einer Aufhebung des Urteils verbunden sein, so dass noch einmal vor einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt werden müsste. Diese Aufhebung kann das gesamte Urteil oder einzelne Teile davon betreffen. Hält das Revisionsgericht die Revision für nicht begründet, verwirft es die Revision und die Angelegenheit ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Christian Landowski ist Oldenburger Rechtsanwalt und hat im sogenannten Funke-Prozess den damaligen Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), Hans-Peter Blohm, vertreten. Gegen das Urteil hat er jetzt Revision eingelegt.
....weiss noch jemand wie lange der gesamte Obst Prozess gedauert hat??
Dann wüssten wir auch wann die Urteilsbegründung spätestens beim Revisionsgericht sein muss....