Frage an euch, Meinungen gesucht.
19.08.2012 um 13:32Wo ist da der Sinn? Hast du nix besseres zu tun, als in Gebäude einzusteigen? Kannst ja auch nachts durch nen Wald laufen, da haste dann auch nen Kick ;)
jeder millimeter in deutschland gehört jemandem - also auch verlassene gebäude.old_sparky schrieb:gehört das verlassene gebäude jmd?
gibt's nicht.Funzl schrieb:VERLASSENE, OFFENE GEBÄUDE OHNE INTERESSIERTEN BESITZER ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN ECKEN UND KANTEN.
den kick sich strafbar zu machen kannst du dir immernoch holen wenn dir die erlaubnis tatsächlich verweigert wird - was ich aber garnicht glaube, die meisten leute haben kein problem damit jemand sowas mal anschauen zu lassen.old_sparky schrieb:und in wievielen fällen des nachfragens erhält man eine erlaubnis? der kick an sich in eine solche bruchbude mit dieser erlaubnis einzusteigen ist dann sicher auch gleichhoch :)
den eigentümer des fraglichen gebäudes wird das mit sicherheit interessieren, denn immerhin müsst ihr ja erstmal was kaputtmachen um überhaupt reinzukommen.nizzle schrieb:Ich meine doch einfach ein leeres Gebäude, was so ziemlich niemanden interessiert, ...
wie willst du denn reinkommen ohne was aufzubrechen?nizzle schrieb:... geht davon aus, das nichts kaputt geht.
sogar absoluter neubau kann eine gefahr darstellen - z.b. wenn da grad unisolierte starkstromkabel aus der wand hängen. hab grad 'ne baustelle da ist das der fall, da darf man auch niemand reinlassen der nicht befugt ist und das risiko kennt.Aniara schrieb:Auch 50 Jahre alte Häuser können ziemlich verfallen sein und somit eine Gefahr darstellen.
ganz deiner meinung, mit einer kleinen korrektur:jofe schrieb:Und schon gar nicht, wenn keine Erlaubnis des Besitzers ... und es gibt immer einen ... vorliegt, ...
nach dem EIGENTÜMER zu suchen ist sinnvoller und einfacher. den besitzer - falls das jemand anderes ist - bekommt man ohnehin nur über den eigentümer raus.Kc schrieb:... nach dem Besitzer suchen, sich eine Erlaubnis holen.
Hast natürlich recht ... Besitzer ist nicht (zwingend) gleich Eigentümer ... mein Fehler!wobel schrieb:ganz deiner meinung, mit einer kleinen korrektur:
es gibt immer einen EIGENTÜMER - aber nicht immer einen besitzer...
Frage an euch, Meinungen gesucht.Meine Meinung dazu ist das soetwas sowohl gefährlich wie auch verboten ist..... wie @wobel
genau, das ist der EIGENTÜMER.Kc schrieb:Ich würde es einfach so regeln: Eine Person (oder Gesellschaft oder was weiss ich) gehört ein Bauwerk. Sie steht im Grundbuch und kann Nutzungsrechte verteilen, also vermieten oder das Bauwerk selbst nutzen.
"nutzungsrecht" ist zwar der falsche ausdruck, aber ansonsten:Kc schrieb:Dann noch ein Mieter, der kann das Nutzungsrecht am Bauwerk für eine bestimmte Zeit oder auch solange er zahlt, erwerben.
genau so ist es ja auch.Kc schrieb:Wenn ein Mieter vorhanden ist, dann sollte es sein Recht sein, das Betreten zuzulassen oder nicht. Wenn kein Mieter vorhanden ist, sollte es die Person entscheiden dürfen, welcher das Bauwerk gehört.
sind doch garkeine sonderfälle oder besondere vorschriften.Kc schrieb:Es erschließt sich mir wahrlich nicht, warum es diese hunderttausend Sonderfälle und Vorschriften gibt.
was findest du denn so kompliziert daran?Kc schrieb:Aber naja, warum einfach, wenn`s auch kompliziert geht...