@Kc die unterscheidung ist aber wichtig - als mieter z.b. bist du BESITZER der wohnung in der du wohnst, EIGENTÜMER ist aber derjenige, der im grundbuch steht (das muss übrigens nicht der vermieter sein).
die erlaubnis zum betreten eines grundstücks, eines gebäudes oder einer wohnung musst du dir vom BESITZER holen, er hat das hausrecht und dessen hausfrieden brichst du, wenn du ohne erlaubnis da reingehst. der EIGENTÜMER kann dir die erlaubnis nicht geben, wenn das grundstück, das gebäude oder die wohnung vermietet oder verpachtet ist, dann brauchst du die erlaubnis des BESITZERS (mieter bzw. pächter). natürlich kann der eigentümer auch gleichzeitig besitzer sein, das ist z.b. bei selbstbewohntem eigentum der fall, aber relativ gesehen ist das die minderheit.
normalerweise ist es einfacher den namen des EIGENTÜMERS rauszukriegen (grundbuchamt), und der kann dir in jedem fall sagen wer der BESITZER ist (muß er aber nicht), den BESITZER kannst du theoretisch übers einwohnermeldeamt rauskriegen, dazu muss er aber an dieser adresse gemeldet sein (was z.b. bei einem zweitwohnsitz oder einer ferienwohnung keineswegs pflicht ist) und ohne nachweis eines berechtigten interesses bekommst du da aus datenschutzgründen keine auskunft, das ist bezüglich des EIGENTÜMERS beim grundbuchamt einfacher, denn den namen müssen die rausrücken (allerdings nicht adresse etc.) - mit berechtigtem interesse (und das kann auch die tatsache sein dass du forschst oder presse bist) bekommst du aber einsicht ins grundbuch (wenn auch nicht vollständige).
und wie gesagt: der VERMIETER kann noch 'ne dritte (juristische) person sein.