Frage an euch, Meinungen gesucht.
19.08.2012 um 13:32Wo ist da der Sinn? Hast du nix besseres zu tun, als in Gebäude einzusteigen? Kannst ja auch nachts durch nen Wald laufen, da haste dann auch nen Kick ;)
old_sparky schrieb:gehört das verlassene gebäude jmd?jeder millimeter in deutschland gehört jemandem - also auch verlassene gebäude.
Funzl schrieb:VERLASSENE, OFFENE GEBÄUDE OHNE INTERESSIERTEN BESITZER ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN ECKEN UND KANTEN.gibt's nicht.
old_sparky schrieb:und in wievielen fällen des nachfragens erhält man eine erlaubnis? der kick an sich in eine solche bruchbude mit dieser erlaubnis einzusteigen ist dann sicher auch gleichhoch :)den kick sich strafbar zu machen kannst du dir immernoch holen wenn dir die erlaubnis tatsächlich verweigert wird - was ich aber garnicht glaube, die meisten leute haben kein problem damit jemand sowas mal anschauen zu lassen.
nizzle schrieb:Ich meine doch einfach ein leeres Gebäude, was so ziemlich niemanden interessiert, ...den eigentümer des fraglichen gebäudes wird das mit sicherheit interessieren, denn immerhin müsst ihr ja erstmal was kaputtmachen um überhaupt reinzukommen.
nizzle schrieb:... geht davon aus, das nichts kaputt geht.wie willst du denn reinkommen ohne was aufzubrechen?
Aniara schrieb:Auch 50 Jahre alte Häuser können ziemlich verfallen sein und somit eine Gefahr darstellen.sogar absoluter neubau kann eine gefahr darstellen - z.b. wenn da grad unisolierte starkstromkabel aus der wand hängen. hab grad 'ne baustelle da ist das der fall, da darf man auch niemand reinlassen der nicht befugt ist und das risiko kennt.
jofe schrieb:Und schon gar nicht, wenn keine Erlaubnis des Besitzers ... und es gibt immer einen ... vorliegt, ...ganz deiner meinung, mit einer kleinen korrektur:
Kc schrieb:... nach dem Besitzer suchen, sich eine Erlaubnis holen.nach dem EIGENTÜMER zu suchen ist sinnvoller und einfacher. den besitzer - falls das jemand anderes ist - bekommt man ohnehin nur über den eigentümer raus.
wobel schrieb:ganz deiner meinung, mit einer kleinen korrektur:Hast natürlich recht ... Besitzer ist nicht (zwingend) gleich Eigentümer ... mein Fehler!
es gibt immer einen EIGENTÜMER - aber nicht immer einen besitzer...
Frage an euch, Meinungen gesucht.Meine Meinung dazu ist das soetwas sowohl gefährlich wie auch verboten ist..... wie @wobel
Kc schrieb:Ich würde es einfach so regeln: Eine Person (oder Gesellschaft oder was weiss ich) gehört ein Bauwerk. Sie steht im Grundbuch und kann Nutzungsrechte verteilen, also vermieten oder das Bauwerk selbst nutzen.genau, das ist der EIGENTÜMER.
Kc schrieb:Dann noch ein Mieter, der kann das Nutzungsrecht am Bauwerk für eine bestimmte Zeit oder auch solange er zahlt, erwerben."nutzungsrecht" ist zwar der falsche ausdruck, aber ansonsten:
Kc schrieb:Wenn ein Mieter vorhanden ist, dann sollte es sein Recht sein, das Betreten zuzulassen oder nicht. Wenn kein Mieter vorhanden ist, sollte es die Person entscheiden dürfen, welcher das Bauwerk gehört.genau so ist es ja auch.
Kc schrieb:Es erschließt sich mir wahrlich nicht, warum es diese hunderttausend Sonderfälle und Vorschriften gibt.sind doch garkeine sonderfälle oder besondere vorschriften.
Kc schrieb:Aber naja, warum einfach, wenn`s auch kompliziert geht...was findest du denn so kompliziert daran?