Verlassenes Haus im Wald
24.01.2011 um 14:55@Angeal
Nach dem Schild zu gehen,gehört das Haus jemanden.
"Betreten Vervoten" heißt meisten Privates Gelände....also für unbefugte in dem Fall du und deine Freundin...habt ihr dort nichts zusuchen.Ausser ihr wollt euch Strafbar machen.
Und wie kommt ihr darauf das da was Wertvolles wäre? Auch wenn sowas auch der Fall wäre....gehört es sicherlich nicht euch....Diebstahl ist auch in der Schwyz Strafbar.
Nach dem Schild zu gehen,gehört das Haus jemanden.
"Betreten Vervoten" heißt meisten Privates Gelände....also für unbefugte in dem Fall du und deine Freundin...habt ihr dort nichts zusuchen.Ausser ihr wollt euch Strafbar machen.
Und wie kommt ihr darauf das da was Wertvolles wäre? Auch wenn sowas auch der Fall wäre....gehört es sicherlich nicht euch....Diebstahl ist auch in der Schwyz Strafbar.