@Amsivarier Amsivarier schrieb:Oder war der Eigentümer ein städtisch Bediensteter?
Quasi ein von der Stadt bestellter Verwalter...?
Dann würde es ja passen das der Herr von einer städtischen Erlaubnis sprach...
Nö. Wie gesagt, Erlaubnis erteilen kann nur der Eigentümer bzw. Besitzer, und entsprechend darf die Stadt (sofern sie nicht selbst Eigentümer bzw. Besitzer ist) da keine Erlaubnis erteilen bzw. darf selbst nicht aufs Gelände oder ins Gebäude.
@Mongo1 Mongo1 schrieb:ich glaube nicht, das ich mich hab verarschen lasen. Habe diesbezüglich sogar nochmal nachgefragt. Er hat sich am Telefon gemeldet und ich habe direkt gefragt, ob ich mit ihm rede. Habe nach Vor.- und Nachnamen gefragt.
Vielleicht hast Du ja auch einen falschen Namen? Wenn Du mich fragst ob Du mit mir redest sage ich auch ja. Deswegen bin ich aber noch lange nicht Eigentümer oder Besitzer der Kent-School.
Weisst Du denn sicher wie die Eigentumsverhältnisse gerade sind? Vielleicht hat er's ja längst an die Stadt verkauft? War ja jahrelang so geplant bzw. gewünscht, vielleicht ist das zwischenzeitlich passiert? Stand da nicht sogar die Zwangsversteigerung im Raum?
Mongo1 schrieb:Ich hatte eher das Gefühl, das mich der 'Wachdienst' verarschen will. Von Tuten und Blasen keine Ahnung aber meinen den Boss raushängen zulassen.
Dass die gerne mal illegale Besucher verarschen ist nichts neues, das wird in diesem Thread ja auch genau so ausgesprochen.
Ändert aber nichts an der Rechtslage.
Erlaubnis kann und darf Dir nur der Eigentümer bzw. Besitzer erteilen (bzw. dessen Bevollmächtigte).