Spuk in der Kent-School
24.07.2013 um 13:02@mysteriös
1.) jeder der ein fremdes gelände OHNE ERLAUBNIS DES EIGENTÜMERS/BESITZERS betritt macht sich strafbar (hausfriedensbruch)
2.) wer ein fremdes gelände betritt haftet deswegen noch lange nicht - sonst dürftest du keinen fuss vor die türe setzen, denn die straße gehört ja schliesslich auch nicht dir.
mysteriös schrieb:Und jeder der ein fremdes Gelände betritt haftet , weil es Hausfriedensbruch ist !diese aussage ist völlig schräg...
1.) jeder der ein fremdes gelände OHNE ERLAUBNIS DES EIGENTÜMERS/BESITZERS betritt macht sich strafbar (hausfriedensbruch)
2.) wer ein fremdes gelände betritt haftet deswegen noch lange nicht - sonst dürftest du keinen fuss vor die türe setzen, denn die straße gehört ja schliesslich auch nicht dir.