Spuk in der Kent-School
15.02.2012 um 13:47@Weeze
aber dass hier wirklich auf leute geschossen wurde, das müsste @Nightmare666 ja auch erstmal beweisen und das kann er nicht. er kann ja noch nicht mal sagen mit WAS geschossen wurde - vermutlich hat er's nur knallen gehört, das könnten dann auch kanonenschläge gewesen sein, airsoft-waffen, schreckschusspistolen usw.
vorher, bevor die kids nicht übern zaun gekraxelt sind und das gelände illegalerweise betreten haben und gibt's ja garkeine straftat. und der wachschutz darf nur auf dem gelände agieren, nicht ausserhalb.
@die_elite
nochmal zur erinnerung: ohne erlaubnis ist das betreten des geländes und natürlich erst recht des gebäudes ILLEGAL - da steht bis zu 'n jahr gefängnis drauf.
Silvester(auf befriedetem Besitztum) und Schießen zuhause zählt da nicht zu!nichts anderes sag ich die ganze zeit: zuhause, auf befriedetem besitztum, darfste schiessen. und du darfst das auch, wenn du die erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers hast und sowas hat ein wachdienst üblicherweise.
aber dass hier wirklich auf leute geschossen wurde, das müsste @Nightmare666 ja auch erstmal beweisen und das kann er nicht. er kann ja noch nicht mal sagen mit WAS geschossen wurde - vermutlich hat er's nur knallen gehört, das könnten dann auch kanonenschläge gewesen sein, airsoft-waffen, schreckschusspistolen usw.
Das Warten im Busch liegt in der Grauzone. Es ist nicht verboten, aber mit nem richtigen Anwalt kann da schon was reissen, weil die "Wachleute" die Straftat hätten verhindern können, es aber absichtlich nicht getan haben.(Gelle, Reaper?)kokolores. die staftat besteht bzw. bestand (wir haben ja einen geständigen täter) darin, übern zaun zu steigen und das gelände ohne erlaubnis zu betreten. das kann ein wachschutz nicht verhindern, der MUSS zwingend abwarten bis er überhaupt was machen darf, und das bedeutet in so einem fall dass er abwarten muss, bis der täter tatsächlich auf dem gelände ist, sonst gibt's ja garkeine straftat.
vorher, bevor die kids nicht übern zaun gekraxelt sind und das gelände illegalerweise betreten haben und gibt's ja garkeine straftat. und der wachschutz darf nur auf dem gelände agieren, nicht ausserhalb.
@die_elite
Aber die Wachmannschaft hat definitiv keine Airsoft waffen hab ich von meinem Bruder gehört .und woher hat dein bruder seine weisheiten? gehört der dazu, zur wachmannschaft oder woher will er das wissen?
Trotzdem will ich hin und mir das angucken kommt jemand mit?besorg schon mal die erlaubnis, dann komm ich mit.
nochmal zur erinnerung: ohne erlaubnis ist das betreten des geländes und natürlich erst recht des gebäudes ILLEGAL - da steht bis zu 'n jahr gefängnis drauf.